Einzelhandel muss ab Montag wieder schließen

Auch der Betrieb von Sportstätten fällt wegen der anhaltend hohen Inzidenz im Rems-Murr-Kreis unter strengere Regeln.

Einzelhandel muss ab Montag wieder schließen

WAIBLINGEN (pm). Nachdem die Corona-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis am dritten Tag in Folge über 50 liegt, gelten bald wieder strengere Regeln. Das teilte das Landratsamt Rems-Murr heute mit. Unter anderem müsse der Einzelhandel nach dem Wochenende wieder auf Click & collect, beziehungsweise Click & Meet umsteigen. Letzteres bedeutet, dass Kunden sich nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen können. Die Kontaktdaten müssen festgehalten werden. Unverändert gelten die Vorschriften zur Abstandsregel und Maskenpflicht sowie zu Hygieneanforderungen und -konzepten. Auch Museen und Galerien dürfen nur noch mit Einzelterminen Zugang gewähren.

Weitere Einschränkungen gelten für den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien. Waren hier bisher Gruppen von maximal zehn Personen zulässig, so ist das nun nicht mehr gestattet – auch dann nicht, wenn die Sportart kontaktarm ausgeübt wird. Gemeinsam Sport treiben dürfen nur noch Angehörige des eigenen Haushalts oder Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Allerdings können Kinder bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen von maximal 20 Kindern ausüben, solange die Inzidenz unter 100 bleibt. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssen für den Publikumsverkehr schließen, Online-Unterricht ist möglich. Gleiches gilt für Tanz- und Ballettunterricht.

Landrat Richard Sigel bedauert die erneuten Beschränkungen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Rems-Murr-Kreis hat am Dienstag zum ersten Mal den Wert von 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten und blieb am Mittwoch und Donnerstag mit Inzidenzen von jeweils 57 über der kritischen Marke. Laut Corona-Verordnung muss das Landratsamt die Lockerungen zurücknehmen, wenn das Gesundheitsamt feststellt, dass diese Grenze überschritten ist und das Infektionsgeschehen im Landkreis diffus ist.

„Die Zahlen haben leider bestätigt, dass sich der Rems-Murr-Kreis nicht dauerhaft gegen einen landesweiten Trend behaupten kann. Angesichts der nur langsam steigenden Infektionszahlen im Rems-Murr-Kreis haben wir uns aber die Entscheidung nicht leichtgemacht. Erneute Beschränkungen tun weh, denn unser Einzelhandel, aber auch die Musikschulen und Vereine, haben die Öffnungen so verantwortungsvoll umgesetzt und uns allen hat etwas mehr Normalität gutgetan“, sagt Landrat Richard Sigel.

Maßgeblich für die Überschreitung sind die Zahlen des Landesgesundheitsamts, die jeweils am Abend kommuniziert werden. Wenn dieser Wert für den Rems-Murr-Kreis an drei Tagen über 50 liegt, dann müssen laut Corona-Verordnung des Landes Lockerungen nach einer Bewertung der Lage durch das Gesundheitsamt zurückgenommen werden.

Die Lage wurde am Donnerstagnachmittag auch im Erweiterten Corona-Krisenstab intensiv mit Experten außerhalb der Landkreisverwaltung diskutiert und Ausnahmeregelungen ausgelotet. „Im Ergebnis ist die Entwicklung und der Trend aber so klar, dass kein Spielraum für Ausnahmeregelungen von den Vorgaben der Corona-Verordnung zu begründen ist“, so Sigel.

Diese Bewertung gibt das Landratsamt bekannt, maßgeblich ist aber eine amtliche Bekanntmachung, die am Freitag, 19. März erfolgt und offiziell feststellt, dass der Wert über 50 liegt. Die Einschränkungen greifen dann am zweiten Werktag hiernach, also am Montag. „Ein ständiges Auf und Zu kann aber keine Lösung sein. Ich habe daher heute erneut an den Sozialminister appelliert, dass er uns mehr Tempo beim Impfen ermöglicht. Nur mit Impfen kommen wir aus der Pandemie“, so Sigel.