dpa/lsw Karlsruhe. Für Klagen, einstweilige Verfügungen, Erbausschlagungen sowie Anträge auf Räumungsschutz, Gewaltschutz und Unterbringung oder einfach für Beratungshilfe müssen Menschen zum Amtsgericht. Das kann manchmal unübersichtlich werden. Hier soll ein neues Projekt Abhilfe schaffen.
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Mit einem neuen Bürgerservice Justiz am Karlsruher Amtsgericht sollen Menschen eine zentrale Anlaufstelle für ihre Anliegen haben und nicht mehr erst das richtige Gebäude suchen müssen. Ist das Pilotprojekt erfolgreich, soll es auf andere Städte übertragen werden, in denen das Amtsgericht auch auf mehrere Standorte verteilt ist. Justizminister Guido Wolf (CDU) sprach anlässlich der Präsentation des Vorhabens am heutigen Montag von einem übersichtlichen, unkomplizierten und niedrigschwelligen Serviceangebot der Justiz. „Vieles kann direkt vor Ort im Bürgerservice Justiz abschließend erledigt werden.“ Er hoffe, dass das Bürgern einen einfacheren Zugang zum Recht ermögliche.
Zu einem Amtsgericht müssen Bürger zum Beispiel, wenn es um Beratungshilfe, Klagen, Rechtsmittel, einstweilige Verfügungen oder Erbausschlagungen geht. Oder wenn sie Vollstreckungs, Räumungs- oder Gewaltschutz sowie Unterbringung oder Erbscheine beantragen wollen.
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