dpa/lsw Offenburg. Ohne ihre Patienten vorher zu untersuchen, soll eine Ärztin aus Offenburg (Ortenaukreis) Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben. Nun liegt ein Strafbefehl gegen sie vor, wie die Staatsanwaltschaft Offenburg am Dienstag mitteilte. Der Medizinerin wird vorgeworfen im Juni und Juli dieses Jahres fünf der entsprechenden Bescheinigungen ausgestellt zu haben.
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Bei der Durchsuchung ihrer Praxis im September gab die Verdächtige zu, die Atteste ausgestellt und teils per Post verschickt zu haben. Die Patienten hätten ihr gegenüber glaubhafte Symptome geschildert.
Die Ärztin legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Nun kommt es voraussichtlich zu einem Prozess vor dem Amtsgericht. Bei einer Verurteilung erwarte die Frau eine Geldstrafe oder Haft von bis zu zwei Jahren, so die Staatsanwaltschaft.