Paradoxe Temporegelung auf der B14 im Bereich Korber Höhe: Zwei Blitzer überwachen die Einhaltung von Tempo 100, Grund für ihre Installation war Lärmschutz. In Richtung Winnenden aber gilt kurz danach Tempo 120. Lärmschutz dürfte kein Grund sein für eine Senkung des Tempolimits, heißt es. Wie passt das zusammen?
In Fahrtrichtung Winnenden ist kurz nach dieser Säule Tempo 120 zulässig. Foto: Habermann
Von Andreas Kölbl
WAIBLINGEN. Die Antwort auf diese Frage, die sich viele Autofahrer stellen, lautet kurz zusammengefasst: Die Blitzer stehen wegen des Lärmschutzes, das Tempolimit jedoch gilt wegen der Verkehrssicherheit. Aber von vorne: Seit viereinhalb Jahren stehen auf der Korber Höhe an der B14 zwei Blitzersäulen. Aufgestellt wurden sie damals auf Wunsch der Bürgeraktion Korber Höhe. Deren Hoffnung war, dass die Menschen im Wohngebiet vor Raserlärm geschützt werden.
Tempo 100 galt damals schon, wo es auch heute gilt. Ebenso verhält es sich in Fahrtrichtung Winnenden, Höhe Korb – wo Tempo 120 galt und gilt.
Nach Eindruck von Winfried Koch haben die Blitzer die gewünschte Wirkung erzielt, zumindest teilweise. So sagte der Vorsitzende der Bürgeraktion unlängst gegenüber des Waiblinger Zeitungsverlags: „Es ist zwar nicht ruhig geworden, aber ruhiger.“ Es gebe weniger laut röhrende, viel zu schnelle Raser auf dieser Strecke.
Anwohner: Die Blitzer haben den Lärm noch verschlimmert
Ein Problem sei allerdings, dass nach dem Blitzer beschleunigt werde, zumal in Richtung Winnenden Tempo 120 erlaubt ist. Etwas anders nimmt Korber-Höhe-Bewohner Michael Straub die Lärmentwicklung wahr und schrieb in einem Leserbrief: „Wir wären sehr froh, wenn diese Blitzer dort nicht stehen würden, da sich der Lärm bei uns deutlich erhöht hat.“ Grund sei eben, dass die Autofahrer vor dem fest installierten Blitzer auf unter 90 Stundenkilometer abbremsen und kurz danach schnell auf 120 beschleunigen – bergauf wohlgemerkt.
Der Leser plädiert dafür, durchgängig Tempo 100 einzuführen oder die Blitzer wieder abzubauen. Seit Jahren versucht die Gemeinde Korb, aus Lärmschutzgründen auf ihrem Abschnitt der B14 Tempo 100 zu erwirken. Erfolglos. Zuletzt hatte die höhere Straßenverkehrsbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart im Herbst 2018 die Herabsetzung der Geschwindigkeit geprüft. Doch die Lärmwerte, die das hausinterne Fachreferat berechnete, lagen nicht im kritischen Bereich, weswegen das Begehren der Korber abgelehnt wurde.
Aus eigenen Akten kann das Regierungspräsidium die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 100 an der Korber Höhe denn auch gar nicht nachvollziehen, lässt in seiner Antwort auf die Anfrage des Waiblinger Zeitungsverlags aber das entscheidende Türchen zur endgültigen Antwort offen: „Grundsätzlich kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung auch aus Verkehrssicherheitsaspekten erfolgen.“
In solchen Fällen müsse die höhere Straßenverkehrsbehörde nicht eigens zustimmen. Zuständig sei die untere Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt Waiblingen. Dort bestätigt Oliver Conradt, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste, dass Tempo 100 auf der Korber Höhe nicht wegen des Lärmschutzes gilt, dass aber die Blitzer wegen des Lärmschutzes installiert wurden. Entscheidend sei beim Aufbau der Blitzersäulen nicht gewesen, ob die Höchstgeschwindigkeit 100 oder 120 gelte. Viel mehr sollten die Kontrollen das Röhren durch besonders schnelle Raser reduzieren und für gleichmäßigere Geschwindigkeiten sorgen. Stichwort: „Verstetigung des Verkehrsflusses“.
Weniger Verstöße als drei Jahre zuvor
Die Zahlen belegen, dass dieses Ziel erreicht wurde: Im Jahr 2015 registrierten die Säulen 22274 Verstöße, 2018 nur noch 11250. Das Tempolimit hinter dem Blitzer in Fahrtrichtung Winnenden könne, abgesehen von der erforderlichen Zustimmung des Regierungspräsidiums, nicht einfach aus Lärmschutzgründen gesenkt werden, ohne in Beliebigkeit zu verfallen. Es gelte der Grundsatz der Leichtigkeit des Verkehrs. Daher müssten für Abweichungen von der üblichen Maximalgeschwindigkeit klar definierte Gründe vorliegen.