dpa/lsw Freiburg. Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg ist ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt worden. Die Anwältin eines der elf Angeklagten habe den Antrag gegen Stefan Bürgelin am Mittwoch eingereicht, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Wie er begründet wurde, konnte der Sprecher zunächst nicht sagen. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, platzt der Prozess und muss unter einem neuen Vorsitzenden neu aufgerollt werden. „Das ist eher selten der Fall, aber nicht ausgeschlossen“, sagte der Sprecher. Zuvor hatte der „Südkurier“ berichtet.
Angeklagte sitzen vor dem Prozessbeginn im Gerichtssaal im Landgericht. Foto: Patrick Seeger/Archivbild
Die Verhandlung sei am Mittwochnachmittag wie geplant und noch unter Vorsitz Bürgelins fortgesetzt worden. Die Kammer mit den beisitzenden Richtern muss nun aber - ohne den Vorsitzenden - bis zum nächsten Verhandlungstag am 9. August über den Antrag entscheiden. Dann wird den Angaben zufolge die Entscheidung der Kammer öffentlich verlesen.
Angeklagt sind elf Männer von 18 bis 30 Jahren, die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Sie sollen die 18-Jährige Mitte Oktober vergangenen Jahres nachts in einem Gebüsch vor einer Freiburger Diskothek vergewaltigt haben. Die Männer bestreiten das.