dpa Berlin.
Digitale Spuren von internetfähigen Geräten in Privathaushalten könnten bald auch als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt. Digitalen Spuren komme „eine immer größere Bedeutung“ bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu, heißt es demnach in der Beschlussvorlage.