BGH bestätigt Haftstrafe für Paketboten wegen Mordversuchs

dpa/lsw Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Paketboten wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bestätigt. Es sei damit rechtskräftig, teilte eine Sprecherin am Mittwoch mit. Das Stuttgarter Landgericht hatte den Angeklagten 2020 zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Er war in Revision gegangen.

BGH bestätigt Haftstrafe für Paketboten wegen Mordversuchs

Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof". Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Der Kosovare hatte im Mai 2019 in Weil der Stadt (Kreis Böblingen) einen Radfahrer mit seinem Lieferwagen gerammt und mit einem Messer auf sein Opfer eingestochen. Der Radler hatte sich zuvor an einer Ampel über die gefährliche Fahrweise des Paketzustellers aufgeregt.

© dpa-infocom, dpa:210203-99-284437/2