Brandstifter muss in Behandlung

Landgericht sieht keine Gefahr mehr – Im Wahn das Zimmer im Klinikum in Brand gesetzt

Brandstifter muss in Behandlung

Von Bernd S. Winckler

WINNENDEN. Das Stuttgarter Landgericht hat einem 57-jährigen Frührentner aus dem Raum Backnang, der wegen Brandstiftung angeklagt war, eine Intensivbehandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus verordnet. Der Mann hatte am 11. Mai dieses Jahres im Klinikum Schloss Winnenden (ZfP) mit einem Feuerzeug im psychischen Wahn sein Zimmer in Brand gesteckt – und ist daher nicht schuldfähig.

Diese Brandstiftung habe der frühere Bautechniker im Zustand einer schizoaffektiven Psychose verübt, sagte in dem Prozess vor der 8. Großen Strafkammer ein Sachverständiger. Die Krankheit bestehe zwar noch weiter, ist aber dank guter Medikamentendosierung im Griff, sodass die Justiz keinen Anlass sah, ihn weiterhin in einer geschlossenen Einrichtung einzusperren.

Die Kammer beschloss zwar jetzt per Urteil, dass der 57-Jährige in eine solche Klinik eingewiesen werden muss – zur Sicherung der Allgemeinheit. Dies wird aber zur Bewährung ausgesetzt.

Der Beschuldigte war etwa eine Woche vor der Tat auf freiwilliger Basis zur Behandlung seiner Psychose in die Winnender Einrichtung gekommen. Seine Familie habe gemerkt, so die Aussage seiner Ehefrau, dass es ihm schlecht gehe.

Auf freiwilliger Basis zur Therapie in die Klinik gekommen

Er selbst vertrat die Meinung, sich behandeln lassen zu wollen. Dass sich sein psychischer Zustand aber so sehr verschlechterte, dass er zum Brandstifter wurde, hatte niemand geahnt.

Der Mann setzte mit seinem Feuerzeug den Vorhang des Zimmers in Brand, wobei nicht nur dieser, sondern auch das aus Holz bestehende Bett Feuer fing. Danach flüchtete der Mann aus dem Zimmer. Mit einem Feuerlöscher konnte der Brand vom Klinikpersonal jedoch schnell erstickt werden.

Strafrechtlich geblieben war eine schwere Brandstiftung, begangen im schizoaffektiven Krankheitszustand, verbunden mit einer Sachbeschädigung. Die Verteidigerin des 57-Jährigen erklärte dem Gericht, dass der Beschuldigte die Tat einräume, selbst aber nichts dazu sage. Einen Grund für die Brandstiftung könne er sich selbst nicht vorstellen.

Der Prozess nahm für den Angeklagten wie auch für seine Familie ein Happy End – er durfte den Stuttgarter Gerichtssaal als freier Mensch verlassen. Sogar der Staatsanwalt bescheinigte ihm Ungefährlichkeit, solange er pünktlich seine Medikamente einnimmt. Auch nach Auffassung der Richter geht derzeit keine Gefahr von ihm für die Allgemeinheit aus – sprich: keine weitere Brandstiftung, so das Gerichtsurteil. Die Unterbringung in der Psychiatrie wurde daher mit der Auflage einer ambulanten Behandlung zur Bewährung ausgesetzt.