Friedrich Merz

Das ist der 27-Punkte-Plan

Ausreisearrest, Pushback und Vorratsdatenspeicherung: Die weitergehenden Pläne von CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz haben es in sich, wären nur mit neuen Mehrheiten umsetzbar und sind verfassungsrechtlich grenzwertig.

Das ist der 27-Punkte-Plan

Merz (CDU) und Scholz (SPD) streben in unterschiedliche Richtungen.

Von Michael Maier

Neben dem am Mittwoch mit AfD-Unterstützung verabschiedeten „5-Punkte-Plan“ haben Friedrich Merz und die CDU/CSU-Fraktion auch einen umfangreichen „27-Punkte-Plan“ für die innere Sicherheit und Migrationspolitik in petto, der zunächst allerdings keine Mehrheit im Bundestag gefunden hat.

190 Ja-Stimmen standen dabei 509 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen gegenüber. Ziel des Plans ist es , die Sicherheitslage in Deutschland zu verbessern, irreguläre Migration zu verhindern und Kriminalität zu bekämpfen. Die Reaktion in aktuellen Umfragen wie dem ZDF-Politbarometer ist noch unklar.

27 Punkte gegen die Ampel

Laut Merz und seinen Parteifreunden soll die Ampelregierung in den vergangenen Jahren die Sicherheitslage noch stärker vernachlässigt haben als unter Angela Merkel, was sich durch einen Anstieg von Verbrechen, Messerangriffen und extremistischer Gewalt zeige.

Der 27-Punkte-Plan soll diese Entwicklungen nun stoppen, indem staatliche Organe gestärkt und neue Regeln eingeführt werden. Welche Maßnahmen waren in der abgelehnten Bundestagsvorlage vorgesehen?

27-Punkte-Plan von Friedrich Merz

Diese Maßnahmen sollen laut Merz für mehr Sicherheit und eine striktere Steuerung der Migration in Deutschland sorgen. Der FDP gehen unter anderem die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung zu weit.

Werden die 27 Punkte zum Gesetz?

Kritiker bemängeln, dass einige Maßnahmen wie die Einschränkung des Datenschutzes oder die Inhaftierung von Migranten Grundrechte und gesellschaftliche Werte gefährden könnten. Dennoch ist es möglich, dass die CDU/CSU das Konzept nach der Bundestagswahl in gleicher oder modifizierter Form noch einmal ins Parlament einbringt.

Formal gesehen handelt es sich aber eher um eine Art Absichtserklärung, die in Berlin noch in konkrete Gesetze umgegossen werden müsste. Viele Juristen glauben indes, dass nicht unbedingt alles verfassungskonform umsetzbar wäre.