Verbraucherschutz

EU will Kinderspielzeug sicherer machen

Eine neue Richtlinie soll dafür sorgen, dass der Einsatz von gefährlichen Chemikalien stärker überwacht wird.

EU will Kinderspielzeug sicherer machen

In Kinderspielzeug sind zu häufig schädliche Stoffe enthalten. Die EU will mit einer neuen Richtlinie gegensteuern.

Von Knut Krohn

Giftige Chemikalien haben in Kinderzimmern nichts verloren. Ein Blick in die Spielzeugkiste weckt allerdings Zweifel, ob die glitzernden Einhörner und anderen Fantasiefiguren aus Plastik tatsächlich frei von Giftstoffen sind. Stichproben zeigen immer wieder, dass vor allem über den Onlinekauf problematische Spielzeuge ihren Weg in Kinderhände finden. Die EU will dem nun einen Riegel vorschieben. Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten erzielten am Freitag eine vorläufige Einigung auf neue Regeln. Geplant sind strengere Vorgaben für die Hersteller, eine deutlichere Kennzeichnung von Inhaltsstoffen und für die Verbraucher soll das alles über einen digitalen Produktpass leicht nachzuvollziehen sein.

Digitaler Produktpass sorgt für Transparenz

Für die CDU-Abgeordnete Marion Walsmann, die für das Europaparlament an den Verhandlungen beteiligt war, war es höchste Eisenbahn für die neuen Regelungen. „Obwohl wir in der Europäischen Union bereits die sichersten Spielzeuge der Welt haben, war jedes fünfte Produkt, das von der EU als gefährlich eingestuft und vom Markt genommen wurde, ein Spielzeug.“ Vor allem der digitale Produktpass – abrufbar etwa über einen QR-Code – ist für Marion Walsmann ein Fortschritt. Auf diesem Weg könnten nicht Verbraucher, sondern auch Zollbehörden leichter überprüfen, ob Spielzeug den Vorgaben entspricht.

Diese Regelung gilt auch für Plattformen wie Online-Marktplätze oder Händlerportale, über die immer häufiger Spielzeug verkauft wird. Sie müssen nicht nur sicherstellen, dass dort nur konformes Spielzeug angeboten wird – auch von Dritthändlern. In Zukunft muss der Produktpass zudem über einen deutlich gekennzeichneten Link vor Abschluss des Kaufs abrufbar sein.

Neue Regeln für Grenzwerte von Chemikalien

Die neue Regelung ist eine Verschärfung der bisherige EU-Richtlinie von 2009. Die kam wegen der steil ansteigenden Zahl von Onlinekäufen und neu entwickelten Chemikalien an ihre Grenzen. Schon heute sind Stoffe verboten, die etwa krebserregend oder fortpflanzungsschädigend sind. Neu ist: Auch sogenannte endokrine Disruptoren (die das Hormonsystem beeinflussen) sowie Chemikalien, die das Nerven-, Atem- oder Immunsystem schädigen können, werden künftig nicht mehr erlaubt sein. Auch bei besonders bedenklichen Stoffgruppen werden die Regeln verschärft. Darunter fallen etwa PFAS – sogenannte Ewigkeitschemikalien, die sich kaum abbauen und sich im Körper oder in der Umwelt anreichern können. Spielzeuge dürfen zudem künftig nicht mehr mit Biozidprodukten behandelt werden – außer sie sind ausdrücklich für die Nutzung im Freien gedacht. Allergieauslösende Duftstoffe sind künftig verboten, wenn Spielzeuge für Kinder unter drei Jahren bestimmt sind und in den Mund genommen werden können.

Spielzeugbranche begrüßt die neuen Regeln

Unterstützt wird die neue, verschärfte Regelung von der Spielzeugbranche, der das Problem seit Jahren bekannt ist. „Aus Sicht renommierter Qualitätshersteller von Spielwaren ist das unkontrollierte Treiben auf Online-Marktplätzen ein wirkliches Ärgernis, weil es eine ganze Branche in Verruf bringt“, betonte der Geschäftsführer des Deutschen Verbands der Spielwarenindustrie, Ulrich Brobeil, schon während der laufenden Verhandlungen.

Die Grünen-Politikerin Cavazzini sieht zum Schutz der Kinder inzwischen noch in einem anderen Bereich dringenden Handlungsbedarf. „Auch der sich rasant entwickelnde Bereich der Smart Toys, die mit dem Internet verbunden sind, muss reguliert werden“, forderte Anna Cavazzini während der Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat immer wieder, denn Datenschutz fange schon im Kinderzimmer an.

Hier heißt es von Seiten der EU-Kommission allerdings: „Risiken von Spielzeug, die mit der Verwendung digitaler Technologien verbunden sind, wie Fragen der Cybersicherheit oder Datenschutzbelange, sind nicht Gegenstand der vorgeschlagenen Verordnung.“ Das heißt allerdings nicht, dass das Kinderzimmer deshalb ein rechtsfreier Raum ist. Die Frage der Cybersicherheit werde schlicht „in einer anderen Rechtsvorschrift behandelt“.