dpa Luxemburg.
Schwer kriminelle Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilten die höchsten EU-Richter. Hintergrund sind die Klagen dreier Asylbewerber, denen Belgien und Tschechien die Anerkennung verwehrten, nachdem sie wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt worden waren.