dpa Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof EuGH hat in einem Grundsatzurteil die Rechte der Bürger im Kampf gegen dreckige Luft in den Städten gestärkt. Schadstoff-Messstationen müssten so aufgestellt werden, dass ihnen keine Grenzwert-Überschreitungen entgingen, urteilten die obersten Richter in Luxemburg. Jede Messstation zähle zudem, schon einzelne Grenzwertüberschreitungen verstießen gegen EU-Recht. In Zweifelsfällen könnten auch einzelne Bürger vor Gericht ziehen. Für Diesel-Fahrer sind das schlechte Nachrichten, bei den Debatten in Deutschland dürfte das Urteil aber für Klarheit sorgen.