Ein 31-Jähriger aus Weinstadt soll seine zehn Jahre ältere Ex-Freundin Anfang Juli erwürgt haben. Der Mann muss sich von Mittwoch an vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Anklage lautet auf Totschlag.
Die Vermisste aus Remshalden wurde in der Rems zwischen Endersbach und Beinstein gefunden. Foto: A. Palmizi
Von Andrea Wüstholz
WEINSTADT/STUTTGART. Die Frau starb am frühen Morgen des 4. Juli. Gegen 4 Uhr hatte sich der Angeklagte auf einem Parkplatz mit ihr getroffen. Die beiden hatten laut Informationen aus der Ankündigung der Gerichtsverhandlung eine „On-off-Beziehung“ geführt, das heißt, man war zusammen, trennte sich, versöhnte sich, und das immer wieder. Offenbar war es auf dem Parkplatz zu einem Streit zwischen den beiden gekommen. Der Grund für diesen Streit klingt sehr skurril: Der jetzt Angeklagte hatte wohl zunächst behauptet, seine Mutter sei verstorben und er wolle sich mit der 40-Jährigen aus Remshalden wegen des Begräbnisses absprechen.
Mann soll den toten Körper abgelegt und mit Gras
bedeckt haben
Auf dem Parkplatz gab der Mann dann wohl zu, seine Mutter lebe. Die Lüge könnte als Vorwand gedient haben, um die Frau zu einem Treffen zu bewegen. Es kam zum Streit. Dem 31-jährigen Weinstadter wird vorgeworfen, er habe die Frau geschlagen und sie derart heftig am Hals gewürgt, dass sie wenig später starb. Erst sechs Tage später, am 10. Juli, fand die Polizei die Leiche in einem Gebüsch nahe der Rems bei Endersbach. Dort soll der Mann den toten Körper abgelegt und mit Gras bedeckt haben.
Der Mann hatte sich seinerzeit freiwillig bei der Polizei gestellt, nachdem man per Öffentlichkeitsfahndung nach der Frau und auch nach ihm gesucht hatte. Öffentlichkeitsfahndung heißt, die Polizei gibt, sofern die Staatsanwaltschaft zustimmt, Name und Foto einer gesuchten Person bekannt und bittet um Hinweise. In diesem Fall hatte die Polizei auch nach dem von Anfang an Tatverdächtigen mit Foto und vollem Namen gesucht. Der Mann war zunächst geflüchtet, als die Polizei ihn nachts an seinem Arbeitsplatz in Weinstadt aufsuchte, um ihn mit dem Verdacht zu konfrontieren, er habe etwas mit dem Verschwinden der Frau zu tun. Als wenig später ein Foto des Mannes mit vollem Namen auf allen Medienkanälen erschien, wandte sich der damals 30-Jährige von sich aus an die Polizei. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Die getötete Frau, eine slowakische Staatsangehörige, hatte bei ihrem Arbeitgeber in Remshalden als sehr zuverlässig gegolten. Als sie am Freitag, 5. Juli, unentschuldigt nicht bei der Arbeit erschien, machte man sich Sorgen. Vermisst gemeldet wurde die Frau dann am darauffolgenden Montag. Eine 40-köpfige Sonderkommission der Polizei startete eine intensive Suche. Mehr als 60 Beamte waren am Mittwoch, 10. Juli, im Einsatz. Mit Stangen stocherten Beamte in der Rems auf der Suche nach der Frau. Spürhunde waren an der Suche beteiligt, und Spezialisten ließen eine Drohne über der Rems aufsteigen. Einer der Beamten entdeckte schließlich die Leiche in einem Gebüsch am Remsufer. Es war schnell klar, dass der Körper dort schon einige Tage gelegen haben musste. Nach der Obduktion hieß es, es seien massive Gewalteinwirkungen gegen Kopf und Hals festgestellt worden. Der Angeklagte war früheren Aussagen der Polizei zufolge noch nie wegen Gewaltdelikten aufgefallen. Beschuldigt war er in der Vergangenheit wohl einmal wegen Raubes.
Der Mann ist wegen Totschlags angeklagt, nicht wegen Mordes. Die Strafandrohung bei Totschlag ist niedriger, es sei denn, ein Gericht bewertet einen Fall als besonders schwer. Unter Totschlag verstehen Juristen die vorsätzliche Tötung eines Menschen, ohne dass Mordmerkmale vorliegen.
Von einem Mord geht ein Gericht aus, wenn jemand einen Menschen aus einem besonders verwerflichen Grund (zum Beispiel Eifersucht oder Habgier), auf grausame Weise oder zu einem besonders verwerflichen Zweck tötet.
Die 9. Große Strafkammer am Stuttgarter Landgericht hat insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt. Beginn ist diesen Mittwoch. Das Verfahren wird am 8. Januar fortgesetzt. Der letzte Termin ist Stand jetziger Planung am 2. März 2020.