Ein Gericht schließt Marine Le Pen vorerst von Wahlen aus, obwohl über ihre Berufung gegen das Urteil noch längst nicht entschieden ist. Frankreichs Premier findet eine solche Strafe nicht in Ordnung.
Premier François Bayrou
Von red/dpa
Frankreichs Premier François Bayrou hat Zweifel an dem von einem Gericht gegen die rechtsnationale Spitzenpolitikerin Marine Le Pen mit sofortiger Wirkung verhängten Ausschluss von Wahlen geäußert. „Es ist wahr, dass es Fragen gibt“, sagte der Zentrumspolitiker im Parlament in Paris. „Nach unserem Rechtsgrundsatz muss gegen jede schwerwiegende Entscheidung in Strafsachen Berufung eingelegt werden können.“
Le Pen war am Montag wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gesprochen worden. Teil der Strafe ist, dass die Fraktionschefin des rechten Rassemblement National (RN) fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf.
Strafe tritt sofort in Kraft
Die Strafe tritt sofort in Kraft – anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe. Le Pen kann damit aller Voraussicht nach nicht bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. Sie kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Ein schnelles Ergebnis im Berufungsprozess gilt als unwahrscheinlich.
Die vorläufige Vollstreckung einer solchen Strafe führe dazu, dass schwerwiegende Entscheidungen mit möglicherweise irreversiblen Folgen nicht anfechtbar seien, kritisierte Bayrou. „Ich bin der Meinung, dass es diese Möglichkeit geben sollte.“ Es sei Aufgabe des Parlaments, sich darüber Gedanken zu machen.