In diesem Jahr waren die Geflügelbestände im Landkreis schon einmal von der Geflügelpest bedroht. Archivfoto: A. Becher
Rems-Murr. Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr werden die Geflügelbestände im Rems-Murr-Kreis von einem Eintrag der Geflügelpest bedroht. Seit Mitte Oktober wurden in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern mehrere Funde von an Geflügelpest verendeten Wasser- und Greifvögeln verzeichnet. Seit Kurzem ist auch Baden-Württemberg betroffen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis wurden vier Schwäne positiv auf das Geflügelpestvirus getestet.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bewertet das Friedrich-Löffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest von Wildvögeln auf Geflügelhaltungen in Deutschland als hoch. In einigen Bundesländern sind bereits Nutzgeflügelbestände von Ausbrüchen betroffen. Hier wurden neben den erforderlichen Maßnahmen in den betroffenen Tierbeständen Schutzzonen mit Einschränkungen für die Vermarktung von Tieren und Waren und eine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen verfügt.
Eine Seuchenfeststellung in Nutzgeflügelbeständen hat erhebliche, einschneidende Maßnahmen für Geflügelhalter zur Folge, was einige Betriebe im Rems-Murr-Kreis im Frühjahr dieses Jahres bereits erfahren mussten. Unter anderem sind Bestandstötungen, Verbringungsbeschränkungen und Vermarktungsverbote die Folgen eines Seuchenausbruchs.
Aufgrund der möglichen Schäden für die Geflügelwirtschaft, aber auch zur Vermeidung von Tierleid empfiehlt der Leiter des Veterinäramts im Rems-Murr-Kreis, Thomas Pfisterer, bereits vor einer staatlichen Reglementierung freiwillig entsprechende Vorkehrungen zu treffen. „Die freiwillige Aufstallung von Nutz- und Hobbygeflügel schützt die Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln und damit der Ansteckung mit dem Geflügelpestvirus“, so Pfisterer und ergänzt: „Ausreichende Biosicherheitsmaßnahmen sind auch in Freiland- und Volierenhaltungen möglich.“ So könnten Ausläufe überdacht und gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert werden, merkt Pfisterer an.
„Weitere geeignete Biosicherheitsmaßnahmen zur Vorbeugung eines Viruseintrags in Nutzgeflügelbestände sind der Schuhwechsel vor Betreten von Stallungen, die Verwendung betriebseigener Schutzkleidung und die Einrichtung von ,Hygieneschleusen‘ mit Desinfektionsmatten“, so die Tierseuchenreferentin des Veterinäramts, Sonja Ruffer. „Auch Infektionseinträge über Futter, Einstreu oder tierische Ausscheidungen können durch geeignete Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden. Zudem sollte die Fütterung bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall erfolgen“, so Ruffer.
Der Eintrag der Geflügelpest in Baden-Württemberg wurde im Frühjahr dieses Jahres durch den Zukauf von Tieren ausgelöst. Veterinäramtsleiter Pfisterer weist deshalb darauf hin, dass die Geflügelhalter ausschließlich gesunde Tiere aus unverdächtigen Beständen zukaufen sollten. „Hier ist es empfehlenswert, zum Beispiel Junghennen am besten von bekannten Betrieben aus der Region zu erwerben“, so Pfisterer. pm