Auenwald soll sich auch innerorts städtebaulich geordnet entwickeln. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde die Vorkaufsrechte für ein Gebiet in Unterbrüden zwischen Unterweissacher Straße, Hügelstraße, Häfnersweg und Töpferweg gesichert. Der entsprechenden Satzung stimmte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zu.
In diesem Areal in Unterbrüden (rot umrandet) zwischen der Unterweissacher Straße (rechts) und der Hügelstraße (oben) sowie den beiden Stichstraßen Häfnersweg (unten Mitte) und Töpferweg (unten links) gilt die jetzt erlassene Vorkaufsrechtsatzung. Foto: F. Muhl
Von Florian Muhl
AUENWALD. Die Gemeinde denkt daran, eine Verbindung zwischen dem Häfnersweg und dem Töpferweg in Unterbrüden zu schaffen. Zumindest aber sollen in den beiden Stichstraße Wendemöglichkeiten für beispielsweise Müllfahrzeuge gebaut werden, wie Bürgermeister Karl Ostfalk in der Gemeinderatssitzung sagte. Um diese Maßnahmen zu ermöglichen, müssen sich aber entsprechende Grundstücke in der Hand der Gemeinde befinden. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Verkehrsverbindung vom Häfnersweg zum Töpferweg bereits im gültigen Bebauungsplan „Häfneräcker“ von 1957 vorgesehen war.
Die Gemeinde Auenwald ist jetzt schon Eigentümer der kleinen Grünfläche in Verlängerung an die Straße Häfnersweg. Weitere Flächen fehlen noch. Auch die, um eventuell eine Stichstraße – vom Häfnersweg oder Töpferweg aus – in Richtung Norden zu bauen und dann auch eine weitere Wohnbebauung zu ermöglichen. „Deshalb sollte die Gemeinde eine Vorkaufsrechtsatzung erlassen, um das Recht zu haben, im Zweifelsfall was zu kaufen. Wenn da was zum Verkauf steht, dann können wir einsteigen. Ob wir das Vorkaufsrecht ausüben, bleibt uns überlassen, aber wir sollten die Möglichkeit haben“, so Ostfalk. Und er fügte noch an: „Wenn nichts verkauft wird, können wir nichts kaufen.“
Überschattet wurde die Sitzung von einem kleinen Vorfall: Betroffene Anwohner, die offensichtlich in den Zuschauerreihen auf diesen Tagesordnungspunkt gewartet hatten, um sich dann mit Fragen an den Bürgermeister zu wenden, wurden barsch gebremst. Ostfalk ließ Wortmeldungen nicht zu. Der Bürgermeister verwies auf den Tagesordnungspunkt Bürgerfragestunde zu Beginn der Sitzung. Da hätten Zuhörer ihre Fragen stellen können. Aber nicht im weiteren Verlauf der Sitzung. Ein Zuhörer wollte sich mit dieser Auskunft nicht abspeisen lassen: „Bevor Sie so was machen, müssen Sie mindestens die Leute fragen, die betroffen sind.“ Im weiteren Verlauf eines lauten Wortgefechts zwischen dem Anwohner und Ostfalk wurde der Vorwurf laut, dass sich der Bürgermeister widerspreche. Dem widersprach der Vorsitzende, der aber keine Wortmeldungen mehr zuließ. Erbost verließen daraufhin mehrere Zuhörer den Sitzungssaal.
Letztlich befürwortete der Gemeinderat einstimmig, bei vier Enthaltungen, den Erlass der Vorkaufsrechtssatzung, die bereits einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt.
Gemäß Baugesetzbuch kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.
Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde ist das Vorliegen eines Kaufvertrags. Die Gemeinde hat dann das Recht, das Grundstück mit dem Vertragsinhalt zu erwerben, zu dem es an einen Dritten veräußert werden soll.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist im Einzelfall für den Erwerber bedauerlich, für den Verkäufer finanziell aber ohne Nachteil, weil mit der Ausübung des Vorkaufsrechts die Kommune in den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag eintritt.