Bei der Gemeindeverwaltung war der nun abgelehnte Bauantrag für den Mobilfunkmast ohne vorherige Anfrage zu alternativen Standorten beziehungsweise zu einer Suchkreisanfrage eingegangen. Foto: Alexander Becher
Spiegelberg. Den Bauantrag zum Neubau eines Stahlgittermasts von 50 Metern Höhe mit dazugehöriger Systemtechnik nahe des Spiegelberger Teilortes Jux hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung nach einer umfangreichen Debatte abgelehnt. Bei der Gemeindeverwaltung sei der Bauantrag für den Mobilfunkmast ohne vorherige Anfrage zu alternativen Standorten beziehungsweise zu einer Suchkreisanfrage eingegangen, informiert Bürgermeister Uwe Bossert zu den Hintergründen.
Das Bauvorhaben liege im Außenbereich. Nachdem es sich um eine Telekommunikationseinrichtung handele, sei es jedoch nach entsprechenden Paragrafen im Baugesetzbuch privilegiert. Das Land Baden-Württemberg unterstütze solche Vorhaben und sei Eigentümer der Fläche, auf der der Mast errichtet werden solle. Die vom Antragsteller angedachte Position befindet sich 700 Meter auswärts von Jux.
Bossert schildert: Zwei verschiedene Aspekte müssten voneinander getrennt betrachtet werden. Einerseits handele es sich um das baurechtliche Verfahren, in dem die Gemeinde im Rahmen des kommunalen Einvernehmens angehört werde. Berücksichtigt würden hier jedoch nur baurechtliche Belange. „Sofern die Gemeinde Spiegelberg das kommunale Einvernehmen nicht erteilt, besteht trotzdem aufgrund der Privilegierung des Vorhabens die Möglichkeit, dass das Baurechtsamt das versagte kommunale Einvernehmen ersetzt und die Baugenehmigung erteilt“, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus. Der andere Aspekt, so der Bürgermeister weiter, betreffe die fehlende Suchkreisanfrage – also das Verfahren, das bei der Positionierung von Mobilfunkmasten üblich ist und den betroffenen Kommunen das Recht einräumt, einen möglichen Standort mitzubestimmen oder gar offensiv anzubieten. Werde keine Einigung erzielt, könne der Mobilfunkanbieter den Mast nach Belieben platzieren, ohne dass die Gemeinde noch Mitspracherecht habe. Die einzige Hürde für den Mobilfunkanbieter sei dann noch, dass er einen Grundstückseigentümer finden müsse, der ihm die Fläche zur Verfügung stelle.
Gesundheitliche Belange der Bürger sollen bestmöglich gewahrt werden
Die Einschätzung der Gemeindeverwaltung zur aktuellen Lage ist, dass es unter Betrachtung der vom Antragsteller gegenwärtig angedachten Position fraglich bleibe, ob ein Standort mit weiterer Entfernung zu besiedelten Gebieten realistisch sei. Das Risiko, dass sich bei einem Widerspruch zur aktuell geplanten Position letztlich vielleicht eine Privatperson finde, die einen anderen Standort anbiete, bestehe.
Nach umfangreicher Diskussion und Abwägung lag im Gemeinderat insgesamt Einigkeit darüber vor, dass der Mobilfunkausbau auch in Spiegelberg stattfinden werde, da dies übergeordnet politisch bereits beschlossen sei. Die Frage sei, wie die Gemeinde die gesundheitlichen Belange der Bürger bestmöglich wahren und Wildwuchs an teils eventuell ungünstig positionierten Maststandorten unterbinden könne, so der Tenor. Schlussendlich sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass die Gemeinde ins Dialogverfahren mit dem Antragsteller geht. Er verweigerte das kommunale Einvernehmen und beauftragte die Gemeindeverwaltung, die Beweggründe gegenüber dem Baurechtsamt darzulegen. Weiterhin beauftragte er die Verwaltung damit, einen Gutachter mit der Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes für Spiegelberg hinsichtlich der Mobilfunkstandorte zu beauftragen. Der Grund: Damit hätte die Gemeinde für künftige Anfragen, die unausweichlich seien, eine gerichtsfeste Handhabe, um Mobilfunkbetreibern Standorte zuzuweisen, die nicht nur hinsichtlich der Reichweite optimal sind, sondern auch die geringstmögliche Strahlenbelastung mit sich bringen. nis