Mit zwei Baugebieten befasste sich der Kirchberger Gemeinderat. Einstimmig beschlossen die Räte die erste Änderung der Bebauungsplanerweiterung Berg als Satzung. Nicht so einfach ad acta gelegt werden konnte der modifizierte Entwurf für den vierten Abschnitt des Bebauungsplans Rappenberg. Die Räte gaben zwar einmütig ihr Okay, der erneut bearbeitete Plan muss aber nochmals öffentlich ausgelegt werden.
Am Ende der neuen Martin-Luther-Straße, die zwischen zwei Gewächshäusern verläuft, herrscht rege Bautätigkeit im Neubaugebiet Berg. Foto: J. Fiedler
Von Ingrid Knack
KIRCHBERG AN DER MURR. Mit der Bebauungsplanänderung Berg (erste Erweiterung) werden künftig auf den als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Flächen auch „sonstige nicht störende Gewerbebetriebe“ zugelassen. Hintergrund ist eine Anfrage eines Bauherrn, der in seinem Haus ein gewerbliches Büro einrichten will. „Im Baugebiet Rappenberg hat man das bereits drin“, lässt Bauamtsleiterin Simone Brem auf Anfrage wissen. Sowohl das Bauverwaltungs- und Baurechtsamt der Stadt Backnang als auch das Landratsamt Rems-Murr hatten gegen die Änderung im Textteil des Bebauungsplans keine Bedenken. Von der Öffentlichkeit gab es keine Stellungnahmen. Beim Baugebiet Berg, erste Erweiterung, handelt es sich um eine Fläche parallel zur Hauffstraße und östlich der Schillerstraße mit 14 Baugrundstücken an der Martin-Luther-Straße, einer Sackgasse mit Wendeplatte. Die Erschließungsarbeiten waren bereits Mitte 2018 abgeschlossen, momentan herrscht rege Bautätigkeit in dem Gebiet. Alle Bauplätze im Neubaugebiet Berg sind an einheimische Interessenten verkauft worden. Wegen der großen Nachfrage hatte die Kommune erstmals Vergabekriterien festgelegt. Unter anderem ging es darum, wie lange ein Interessent schon in Kirchberg wohnt und wie viele Kinder die betreffende Familie hat.
Da weiterhin ein Eigenentwicklungsbedarf an Wohnbaugebieten in der Kommune besteht, also noch etliche Kirchberger gerne einen Bauplatz kaufen würden und bereits auf einer Warteliste stehen, soll nun die Erweiterung des Baugebiets Rappenberg am nordwestlichen Ortsrand von Kirchberg in Angriff genommen werden. Das Gebiet wird im Westen und Osten von einer Streuobstwiese umschlossen. Im südlichen Bereich schließt sich ein bereits realisiertes Wohngebiet an. In Richtung Norden befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Rund 60 Bauplätze könnten im Anschluss an das vorhandene Baugebiet Rappenberg in Richtung Rielingshausen entstehen.
Standort für Syna-Netzstation wird bei der Planänderung berücksichtigt
Im Gemeinderat behandelten die Bürgervertreter die Stellungnahmen von Behörden und anderen Institutionen in Sachen Rappenberg – 4. Bauabschnitt. „Von den Bürgern sind keine Bedenken vorgebracht worden“, sagte Rathauschef Frank Hornek.
Aus landwirtschaftlicher Sicht sei es nach wie vor notwendig, die Belange der Landwirtschaft sowohl in Bezug auf das Baugebiet als auch auf die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen „darzustellen“, formulierte das Landratsamt unter anderem in seiner Stellungnahme. Auf diese Anregung hin verwies die Kommune auf die Abwägung zwischen verschiedenen Anforderungen. In diesem Fall wurden die Eingriffe in diesem Bereich der „Erfordernis des Wohnraumschaffens“ gegenübergestellt, so Brem in der Sitzung. Bei der Auswahl der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verzichtete die Gemeinde so weit als möglich darauf, landwirtschaftliche Flächen in Anspruch zu nehmen. „So wurden ein Alt- und Totholzkonzept um weitere Flächen ergänzt, die Flächen des Bebauungsplans Wolfsgrube angerechnet und Pflanzung von Obstbäumen auf Grünland vorgesehen.“ Außer der Umwandlung von Ackerflächen in Grünland in Überschwemmungsbereichen in der Murraue handele es sich bei lediglich einer Maßnahme um landwirtschaftlich hochwertige Ackerflächen. „Deren Inanspruchnahme wurde somit auf den minimal notwendigsten Umfang begrenzt“, heißt es in der Behandlung der Anregung vonseiten der Verwaltung.
Ein wesentlicher Aspekt kommt aber von der Syna. „Zur Sicherstellung der Versorgung mit elektrischer Energie müssen wir in diesem Baugebiet eine Netzstation erstellen“, hatte der Energieversorger zu bedenken gegeben. Ein Standort für eine solche Station wurde nun mit der Syna abgestimmt. Der Bebauungsplan wird um diese Versorgungsfläche ergänzt. „Wegen dieser Änderung müssen wir noch einmal eine Beteiligungsrunde machen“, erklärte Hornek. Stellungnahmen dürfen dabei aber nur zu den Änderungen oder Ergänzungen vorgebracht werden. Hornek hofft, dass der Satzungsbeschluss in der Ratssitzung Mitte Mai gefasst werden kann.