EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kann eine glänzende Bilanz vorweisen. Wenn es darum geht, die Interessen der Verbraucher und Unternehmen an einem funktionierenden Wettbewerb zu verteidigen, schreckt sie auch nicht davor zurück, sich mit den ganz großen Spielern wie Google und Apple anzulegen. Sie ist dabei mehr als nur die oberste Wettbewerbshüterin in Europa. Sie hat eine politische Agenda, wenn sie etwa über das Instrument des Beihilfenrechts dafür sorgt, dass Apple nicht mehr seine Milliarden-Gewinne fastunversteuert in Steueroasen verschieben kann.
Kartellstrafen sind aber kein Selbstzweck. Bei ihnen geht es nicht darum, Einnahmen für die EU zu generieren. Vielmehr werden sie nach klaren Kriterien festgesetzt. Sie bemessen sich zum einen an dem Schaden, der durch illegale Absprachen angerichtet wurde. Zum anderen sollen sie die Unternehmen empfindlich treffen. Die Bildung eines Kartells soll sich niemals für ein Unternehmen lohnen.
Das heißt: Die Höhe der festgesetzten Kartellstrafen stellt keinen Arbeitsnachweis eines Wettbewerbskommissars dar. Recherchen zu Kartellfällen sind aufwendig und nehmen oft mehr Zeit in Anspruch, als das Mandat eines Kommissars dauert. Die Milliardensummen, die die Kartellwächter in Vestagers Amtszeit zugunsten des EU-Haushaltes eingetrieben haben, sind nur ein willkommener Nebeneffekt. In der Hauptsache geht es darum, dafür zu sorgen, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt nicht unter die Räder gerät. Das ist im ureigenen Interesse der Verbraucher, weil ihnen gesunde Konkurrenz niedrige Preise und innovative Produkte verspricht.
markus.grabitz@stzn.de