Hautfarbe und Alter: DNA-Fahndung soll erweitert werden

dpa Berlin.

Die Polizei soll künftig per DNA-Analyse auch Hautfarbe und Alter von flüchtigen Tatverdächtigen analysieren dürfen. Das Bundesjustizministerium hat nach einem Bericht der Funke-Mediengruppe einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Der Referentenentwurf sei in der Ressortabstimmung. Die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mögliche Bestimmung der Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie des Alters des Spurenlegers solle erlaubt werden. Bisher ist Ermittlern nur die Erfassung des Geschlechts durch einen DNA-Test möglich und Spuren können abgeglichen werden.