Ausgesetzt mit Schild und Rucksack: Ein Spitz aus Konstanz sorgte für bundesweite Adoptionsanfragen.
Die Nachricht vom kleinen Spitz, der in Konstanz mit einem „Zu verschenken“-Schild ausgesetzt worden war, hatte einen Ansturm beim örtlichen Tierheim ausgelöst.
Von red/dpa/lsw
Weil er einen Hund in Konstanz mit einem „Zu verschenken“ ausgesetzt hat, droht einem Mann nun ein Bußgeld. Er müsse auch für den Transport des Hundes in das Tierheim und die Reinigung des Dienstfahrzeugs zahlen, erklärte die Polizei in Konstanz. Wie hoch die Summe ist, konnte die Sprecherin nicht sagen.
Die Nachricht vom kleinen Spitz, der in Konstanz mit einem „Zu verschenken“-Schild ausgesetzt worden war, hatte einen Ansturm beim örtlichen Tierheim ausgelöst. Nicht nur Menschen aus der Region, sondern aus ganz Deutschland hätten sich für eine Adoption des Hundes gemeldet, hatte das Tierheim damals berichtet.
Halter mittlerweile ermittelt
Der Hund war Mitte März im Konstanzer Stadtteil Paradies an einen Poller angeleint und ausgesetzt worden. Neben dem kleinen Vierbeiner hatte das Schild mit der Aufschrift „1 Hund Mit 2 Rucksäcken + seinen Sachen drin zu verschenken“ gestanden. Die Polizei machte der Sprecherin zufolge den Halter ausfindig. „Dank guter Zeugenhinweise“, so die Polizei weiter.
Es habe sich hierbei nicht um die Dame gehandelt, die aus Papieren hervorging, die im Rucksack neben dem Hund gefunden worden seien. „Der Spitz ging bis zum „Aussetzer“ durch mehrere Hände und wird vom Tierheim jetzt in ein gutes, hundeerfahrenes Zuhause vermittelt.“
Das Aussetzen eines Tieres ist strafbar und kann laut Tierschutzbund mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.