Um illegale Außenbauten in den Griff zu bekommen, hat der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden anderthalb neue Stellen geschaffen. Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Backnang übernehmen zwei Mitarbeiter diese Zuständigkeiten. Neue Fälle gibt es immer wieder. Das Hauptgeschäft dieser Mitarbeiter sei aber ein anderes, erklärt der Leiter des Baurechtsamts.
Das Baumhaus von Jochen Wahl in Althütte-Lutzenberg gehört zu den nicht genehmigten Außenbauten, deren Beseitigung die Baurechtsbehörde angemahnt hat. Foto: A. Becher
Von Lorena Greppo
BACKNANG/WINNENDEN. Zäune, Hütten, Wassertanks, eine Motorjacht – einiges, was bis vor wenigen Jahren noch das Landschaftsbild des Waiblinger Bergs in Winnenden störte, ist nun entfernt worden. Der Grund: Im Gemeindeverwaltungsverband Winnenden wurden im Sommer 2016 anderthalb Stellen für einen Bausachverständigen und eine Verwaltungskraft eingerichtet, die in Außenbereichen verstärkt Überprüfungen durchführen und die Eigentümer um den Rückbau oder die Beseitigung der nicht zulässigen baulichen Anlagen bitten und dies auch rechtlich durchsetzen. Denn viele der Hütten, Einfriedungen, Grillplätze und sonstigen baulichen Anlagen waren teilweise ohne die nötige Genehmigung errichtet worden.
Die Stellen sind inzwischen dauerhaft besetzt, offenbar geht den Zuständigen die Arbeit nicht aus. Im gesamten Gebiet der zugehörigen Gemeinde Winnenden, Schwaikheim und Leutenbach sind sie aktiv. An kaum einer Stelle ist das Ergebnis ihrer Arbeit jedoch so offenkundig wie am Waiblinger Berg. „Dort wurde auffällig oft gegen Vorschriften verstoßen“, erklärt die Winnender Pressesprecherin Emely Rehberger.
Verdachtsunabhängige Kontrollen gibt es nicht
Im Zuständigkeitsbereich der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Backnang seien keine personellen Veränderungen angedacht, sagt Helmut Wagner, der Leiter des Baurechtsamts. Der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden habe zuvor nur einen Baukontrolleur gehabt, in der VVG Backnang gebe es derer zwei. „Es ist allerdings nicht so, dass wir extra Stellen nur für die Kontrollen der Außenbauten haben“, erklärt Wagner. Vielmehr seien die Kontrolleure auch und vor allem für normale Bauabnahmen zuständig. Verdachtsunabhängige Kontrollen gebe es allerdings im Zuständigkeitsbereich der VVG nicht, macht Wagner klar. Für gewöhnlich funktioniere es so, dass die Gemeinden anrufen und Unregelmäßigkeiten melden. „Der Sache gehen die Kontrolleure dann nach.“ Oder aber den Mitarbeitern fällt bei einer Abnahme selbst etwas auf, das den Vorgaben widerspricht. Eine Häufung von unerlaubten Bauten in einem gewissen Bereich, wie es am Waiblinger Berg der Fall war, ist Wagner allerdings nicht bekannt.
Was aber passiert, wenn dem Baurechtsamt ein ungenehmigter Bau mitgeteilt wird? Zuerst werde vor Ort abgemessen und dokumentiert, ob Verstöße vorliegen. Bestandsschutz gibt es nur für solche Bauten, die zu irgendeiner Zeit ihres Bestehens rechtmäßig waren, erklärt Wagner. „Das gilt beispielsweise, wenn zu der Zeit, als etwas gebaut wurde, dafür noch keine Genehmigung nötig war.“ Das Ganze wird rechtlich geprüft, bei festgestelltem Verstoß wird der Eigentümer aufgefordert, den Bau zu beseitigen. Kommt er dem nicht nach, ergeht ein formeller Bescheid mit Gebühren und einer Frist. „Dagegen ist ein Widerspruch möglich“, erklärt Wagner. „Das ist dann eventuell ein längerer Rechtsweg.“
Ein Fall, bei dem dieser Weg eingeschlagen wurde, ist beispielsweise das Baumhaus in Althütte-Lutzenberg. Dessen Erbauer Jochen Wahl hatte das Baumhaus als Nist- und Futterstelle für verschiedene Vogelarten angelegt. Nach Ansicht der Behörden war das Gebäude illegal errichtet worden, eine nachträgliche Genehmigung wurde mit der Begründung abgewiesen, dass es Ausnahmen nur für land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude gebe. Dazu zähle das Baumhaus nicht. Gegen den Bescheid des Backnanger Baurechtsamts hat Jochen Wahl beim Verwaltungsgericht in Stuttgart geklagt.
Reagiert der Eigentümer nicht auf den Bescheid – also weder mit Abbau noch mit Widerspruch –, kann ein Zwangsgeld angedroht werden, sogar den Lohn kann das Baurechtsamt pfänden lassen. Im äußersten Fall lässt die Behörde die Bauten sogar selbst abreißen. In Backnang-Waldrems habe man das bei einem Haus machen müssen, bei dem akute Einsturzgefahr bestanden habe, erzählt Wagner. „Das bedeutet für uns aber einen sehr großen Aufwand, denn das ist mit rechtlichen Fußangeln verbunden.“ Bei der Suche nach einem Bauunternehmer müsse die Behörde den Auftrag nämlich ausschreiben – das hemmt schnelles Handeln und ist zudem teuer.
Winnenden hat gute Erfahrungen mit den neuen Stellen gemacht
Die Baukontrollen gehören laut Wagner zum laufenden Geschäft der Behörde. „In jedem Jahr gibt es neue Fälle“, sagt er. Dennoch: Das Hauptgeschäft der sieben Baurechtssachbearbeiter sei ein anderes, etwa Baugenehmigungen zu erteilen. Eine Aufstockung des Personals hält Wagner nicht für notwendig, obwohl der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden damit offenbar gute Erfahrungen gemacht hat. Dieser schreibt in einer Pressemitteilung: „Erfolgreicher Rückbau der Bauten im Außenbereich.“ Die Entwicklung bis 2016 habe das Landschaftsbild und die ökologische Funktion negativ beeinflusst, auch die Erhaltung der Landschaft als Erholungsraum für die Allgemeinheit sei am Ende beeinträchtigt worden. Dagegen sei man aktiv geworden. „Zahlreiche ungenehmigte Bauten auf etlichen Grundstücken“ seien inzwischen entfernt worden. Wer heute über den Waiblinger Berg spaziert, stellt fest: Mancher hässliche Tank steht noch, aber längst nicht mehr alle und längst nicht mehr so auffällig wie 2016. Auch die kurios anmutende Motorjacht ist weg. „Die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre haben die Notwendigkeit dieser Arbeit vollauf bestätigt“, hatte der Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbands, Winnendens Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth, klargemacht. Einen offiziellen Austausch zwischen den Baurechtsämtern beider Verbände gibt es laut Wagner jedoch nicht.