dpa Hannover.
Fußball-Zweitligist Hannover 96 und sein Hauptgesellschafter Martin Kind haben den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel zurückgezogen. Damit ist das Verfahren beim Ständigen Schiedsgericht der Lizenzligen beendet. „Eine Entscheidung des Schiedsgerichts wäre in nächster Zeit nicht zu erwarten gewesen“, teilte der Club mit. Mit der 50+1-Regel soll sichergestellt werden, dass Vereine auch dann die Entscheidungsgewalt über ihre Profiabteilungen behalten, wenn sie diese in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert haben.