Klare Regeln für den öffentlichen Raum

Die Gemeinde Aspach hat nach 20 Jahren ihre Polizeiverordnung neu erlassen. Den Bürgern soll durch diese Vorschrift ein Überblick geboten werden, was auf öffentlichen Flächen erlaubt ist und was nicht.

Klare Regeln für den öffentlichen Raum

Das Auto auf öffentlichen Straßen abzuspritzen, ist laut der Polizeiverordnung in Aspach verboten. Symbolfoto: Adobe Stock/Anselm

Von Lorena Greppo

ASPACH. Schon in der Gemeinderatssitzung im Dezember stand die Neufassung der Polizeiverordnung auf der Tagesordnung. Weil aber hierzu mehrere E-Mails die Verwaltung erreicht hatten, wurde die Beschlussfassung noch einmal vertagt. Die Verordnung sei eine „Kann-Vorschrift“, erklärte Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff zu diesem Anlass. Die Gemeinde müsse sie nicht erlassen. „Es ist ein Service für die Bürger“, sagte sie. Diese könnten darin nachschauen, welches Verhalten erlaubt ist und welches nicht. Beim Verfassen sei die Gemeinde nicht frei, ihre Wünsche darin aufzunehmen. „Wir können so etwas nur im Rahmen der gültigen Gesetze formulieren.“

Wenn allerdings eine Polizeiverordnung aufgestellt wurde, müsse sie nach 20 Jahren neu erlassen werden, erklärte Anna Seitz, Sachgebietsleiterin im Hauptamt. Sonst tritt sie außer Kraft. „Die 20 Jahre sind nun abgelaufen“, sagte Seitz. Vonseiten der Gemeinderäte habe die Verwaltung auch sehr viele Anregungen für Änderungen bekommen. Diese seien rechtlich geprüft und nach Möglichkeit eingebaut worden.

Statt 20 hat die Polizeiverordnung nun 26 Paragrafen.

Das Ergebnis der Überarbeitung: Unter anderem unter den Themenbereichen Schutz gegen Lärmbelästigung, Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit, Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und Anbringen von Hausnummern sind insgesamt 26 Paragrafen aufgeführt – sechs mehr als noch in der Vorgängerversion. Wieder aufgenommen wurde beispielsweise ein 2005 ersatzlos gestrichener Abschnitt über Haus- und Gartenarbeiten. In der neuen Verordnung ist nun zu lesen, dass diese nicht in der Zeit zwischen 22 und 7 Uhr ausgeführt werden dürfen.

Neu in die Verordnung aufgenommen wurden auch andere Punkte – manche sind weitgehend bekannt, andere dürften den Bürgern neu sein. Dazu zählt etwa das Verbot, in bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäuden den Motor eines Kraftfahrzeugs unnötig laufen zu lassen. Unnötiges Hupen oder Krach beim Entladen von Fahrzeugen sowie beim Schließen der Garage werden ebenfalls untersagt. Auch gilt es als Verunreinigung öffentlicher Straßen und Plätze, ein Fahrzeug auf öffentlicher Straße abzuspritzen oder eine Unterbodenwäsche vorzunehmen.

Neu in die Aspacher Polizeiverordnung aufgenommen wurde auch die Benutzung der Spiel- und Grillplätze. So müssen beispielsweise größere Gruppen von zehn oder mehr Personen sich mindestens eine Woche im Voraus anmelden und eine verantwortliche Person benennen, wenn sie beabsichtigen, einen Spiel- oder Grillplatz zu nutzen. Auch sind die Nutzer dazu verpflichtet, ihre Abfälle selbst zu beseitigen. „Es ist nicht zulässig, diese auf dem Gelände oder in den vorhandenen Abfallbehältern zu entsorgen“, führt die neue Verordnung aus.

Des Weiteren wird erklärt, dass beim Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze sanitäre Einrichtungen erforderlich sind, Schussapparate zur Fernhaltung von Tieren in den Weinbergen nur während Traubenreife und Traubenlese erlaubt sind, Mülltonnen, die zur Leerung bereitstehen, Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindern oder gar gefährden dürfen und dass Bäume und Sträucher Gehwege nicht verengen und Straßenlaternen, Schilder und Ampeln nicht verdecken dürfen.

Die neue Version der Polizeiverordnung sei bereits mit dem Landratsamt abgestimmt worden, berichtete Seitz. Der Gemeinderat stimmte dieser in der jüngsten Sitzung auch einstimmig zu.