Die Ungleichheit der Menschen im ländlichen Raum werde trotz der von der Politik versprochenen gleichwertigen Lebensverhältnisse in Stadt und Land zunehmen, sagt Oberbürgermeister Maximilian Friedrich. Archivfoto: Alexander Becher
Backnang. Die 12. Kammer des Sozialgerichts Stuttgart hat die Klage gegen die beabsichtigte Schließung der drei Notfallpraxen in Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg zum Ende des Monats abgelehnt. Damit sind die Kommunen mit ihrer Klage auf einstweiligen Rechtsschutz gescheitert.
Hintergrund für das einstweilige Rechtsschutzverfahren sowie das – nach wie vor – anhängige Klageverfahren bildet die öffentlich intensiv diskutierte Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdiensts in Baden-Württemberg durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Im Rahmen des „Zukunftskonzepts 2024+“ sieht die KVBW insbesondere ein neues Standortkonzept für den Bereitschaftsdienst mit schrittweiser Schließung von 18 Notfallpraxen ab 1. April 2025 vor.
Die drei Kommunen, die von der Schließung der am jeweiligen Standort bisher vorhandenen Notfallpraxen zum 31. März 2025 betroffen sind, werfen der KVBW eine Verletzung von Kooperationspflichten und eine unzureichende Beteiligung an den Planungen für die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdiensts und an der Ausarbeitung des neuen Standortkonzepts vor.
Das Sozialgericht hat mit Beschluss vom 22. März die Anträge der drei Kommunen auf einstweiligen Rechtsschutz als unbegründet abgelehnt und einen Anordnungsanspruch verneint. Die Organisation des Notdiensts obliege der Kassenärztlichen Vereinigung. Gesetzliche Vorgaben, in welcher Weise der Notdienst zu organisieren sei, bestünden nicht. Vielmehr könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen die Einzelheiten der Organisation und Finanzierung des vertragsärztlichen Notdiensts im Rahmen ihrer Satzungsautonomie regeln. Dabei stehe ihnen als Selbstverwaltungskörperschaften ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Ein Anspruch Dritter auf Beteiligung an der Organisation des Notdiensts bedürfe darum laut Sozialgericht einer besonderen Rechtsgrundlage.
Für Backnangs Oberbürgermeister Maximilian Friedrich ist das Ergebnis der Gerichtsentscheidung in mehrfacher Hinsicht extrem bedauerlich. Zum einen deshalb, da trotz völlig unterlassener Beteiligung der betroffenen Kommunen die KVBW nun „sehenden Auges eine Kahlschlagreform vollziehen will“, die spürbare negative Auswirkungen auf die Versorgungssituation vor Ort haben wird. Zum anderen würden nun „vorsätzlich Zusagen gebrochen, auf die sich die Menschen, gerade im Raum Backnang, im Zuge der schmerzhaften Klinikschließung verlassen haben“. Die Ungleichheit der Menschen im ländlichen Raum werde trotz der von der Politik versprochenen gleichwertigen Lebensverhältnisse in Stadt und Land zunehmen. Der Grundsatz „gleiche Beiträge für gleiche Leistungen“ werde zunehmend außer Kraft gesetzt. Friedrich befürchtet: „Die Fliehkräfte zu den politischen Rändern werden sich infolgedessen bei den kommenden Wahlen voraussichtlich weiter intensivieren.“pm