Stuttgart /LSW - Im erneuten Stuttgarter Prozess um die Geiselnahme eines kanadischen UN-Mitarbeiters in Syrien ist die Gefängnisstrafe gegen einen 27-Jährigen verlängert worden. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Mann als Täter – und nicht nur als Helfer – eines Kriegsverbrechens eingestuft hatte, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch neu über das Strafmaß. Wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen muss der Syrer nun für vier Jahre und neun Monate in Haft.
Der BGH hatte das erste Urteil des Stuttgarter Gerichts kassiert. Im Herbst 2017 hatte es den Mann wegen Beihilfe zu erpresserischem Menschenraub, schwerer Freiheitsberaubung sowie Kriegsverbrechen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH befand aber, dass der Angeklagte in Bezug auf die letzten beiden Vorwürfe als Täter anzusehen sei.
Der Angeklagte hatte 2013 einen entführten Kanadier tagelang bewacht, dem Eingesperrten Essen gebracht, ihn zur Toilette begleitet – und ihn immer wieder selbst im Zimmer eingeschlossen. Die Entführer forderten sieben Millionen US-Dollar Lösegeld. Acht Monate lang war die Geisel gefangen gehalten worden, bis ihr die Flucht gelang.
Das Urteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, der seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, kann Revision einlegen.