Land will in Alarmstufe II 2G für Einzelhandel und Märkte

dpa/lsw Stuttgart. Im Einzelhandel und auf Märkten gilt wegen der stark steigenden Corona-Zahlen in großen Teilen Baden-Württembergs voraussichtlich schon ab Mittwoch die 2G-Regel - ausgenommen ist die Grundversorgung. Die Landesregierung will, dass in der Alarmstufe II nur noch Geimpfte und Genesene in Hotspot-Regionen Zutritt zu den meisten Geschäften haben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Regierungskreisen. Allerdings gelten schon mehr als die Hälfte der Kreise als Hotspots. Außerdem soll schon in der Alarmstufe I 2G auch für Hotels und Pensionen gelten. Ausgenommen sind dienstliche Übernachtungen, für die 3G gelten soll.

Land will in Alarmstufe II 2G für Einzelhandel und Märkte

Ein Hinweisschild an einem Restaurant weist auf die 2G-Regel hin. Foto: Vanessa Reiber/dpa/Archivbild

Die Regierung will an diesem Dienstag die neue Corona-Verordnung beschließen, die dann am Mittwoch in Kraft treten soll. Demnach soll die Alarmstufe II gelten, wenn auf den Intensivstationen an zwei Tagen hintereinander mehr als 450 Covid-19-Patienten liegen. Am Montag lag sie schon bei 489. Es wird damit gerechnet, dass der Grenzwert auch am Dienstag überschritten wird.

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