Ein Eilverfahren läuft seit Anfang der Woche, ein zweites hat die Linke jetzt in Karlsruhe gestartet. Das Ziel: Stopp der Abstimmungen über das Finanzpaket der künftigen schwarz-roten Koalition.
Die Linke hat Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (Symbolbild).
Von red/dpa
Nachdem mehrere Abgeordnete am Montag einen Eilantrag eingereicht hatten, wendet sich die Linke im Bundestag mit einer weiteren Klage an das Bundesverfassungsgericht. Dies teilte Linken-Chefin Ines Schwerdtner in Berlin mit. Die Partei will die Beschlüsse zum geplanten milliardenschweren Verschuldungspaket von Union und SPD verhindern. In dem neuen Organstreitverfahren beklagen mehrere Linken-Abgeordnete eine „verfassungswidrige Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens für das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“.
Mehrere Abgeordnete hatten sich am Montag in einem Eilantrag an Karlsruhe gewandt, um die geplanten Sondersitzungen des Parlaments mit alten Mehrheitsverhältnissen zu verhindern. Abgeordnete der AfD hatten getrennt davon mit ähnlicher Stoßrichtung geklagt. Über diese Anträge hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden.
Kritik an kurzer Zeitspanne für die Prüfung der Gesetzentwürfe
Nun erhebt die Linke mit dem neuen Antrag in Karlsruhe Einspruch gegen das sehr stark beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes. Es blieben nur zwei Werktage, um die umfangreichen Entwürfe zu prüfen, sagte Schwerdtner. „Das ist angesichts des großen Volumens des Finanzpakets nun überhaupt nicht mehr angemessen.“ Mit dem „überfallartigen“ Vorgehen würden Rechte der Abgeordneten verletzt.
Ziel der geplanten Grundgesetzänderungen ist einerseits eine Lockerung der Schuldenbremse, um höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen. Andererseits soll ein 500 Milliarden Euro schweres, über Schulden finanziertes Sondervermögen im Grundgesetz verankert werden.