Duisburg /DPA - Der Strafprozess um die Katastrophe bei der Loveparade 2010 in Duisburg wird voraussichtlich mit nur noch drei Angeklagten fortgesetzt. Gegen die sieben anderen Beschuldigten soll das Verfahren ohne Auflagen eingestellt werden, frühestens an diesem Mittwoch, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Dabei handelt es sich um die sechs angeklagten Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie einen Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent. Drei weitere Mitarbeiter des Veranstalters lehnten die Einstellung ab. Bei einer Einstellung des Verfahrens gilt der Beschuldigte als nicht vorbestraft. Die Unschuldsvermutung gilt fort.
Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Den Angeklagten war unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg wurden in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt. Am Dienstag war der 100. Hauptverhandlungstag in dem Mammutprozess, der aus Platzgründen in einer Düsseldorfer Kongresshalle stattfindet.
Für einen der Angeklagten, die eine Fortsetzung wollen, sagte dessen Anwältin: „Er verzichtet nicht auf sein Recht, freigesprochen zu werden.“ Ein anderer Angeklagter hatte bereits vergangene Woche erklärt, dass er eine Einstellung ablehnt. Für ihn kämen nur eine Verurteilung, ein Freispruch oder eine Einstellung wegen Verjährung infrage. Er wolle sich nicht „damit abfinden, für ein „schnelles Ende“ auf die Feststellung seiner Unschuld verzichtet zu haben“, teilte der Anwalt mit.
Mitte Januar hatte das Gericht der Staatsanwaltschaft und den Angeklagten vorgeschlagen, das Verfahren gegen sieben Angeklagte ohne Geldauflage, gegen drei Angeklagte mit Geldauflage einzustellen. Nach dem bisherigen Verlauf sei die individuelle Schuld der Angeklagten als gering oder allenfalls mittelschwer anzusehen.
Neben Planungsfehlern sieht das Gericht ein kollektives Versagen vieler Personen als mitverantwortlich für das Unglück. „Es gibt ganz viele Schuldige“, hatte der Vorsitzende Richter Mario Plein gesagt. Es dürfte sich „um ein multikausales Geschehen gehandelt haben“. Am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass sie dem Einstellungsvorschlag des Gerichts in allen Fällen zustimme.
„Wir haben uns die Entscheidung angesichts der schweren Folgen – 21 Tote, mehr als 650 Verletzte – und dem andauernden Leid der Angehörigen und Verletzten nicht leicht gemacht, erachten eine Einstellung im Ergebnis aber für vertretbar“, so eine Sprecherin. Als einen Grund für die Zustimmung nannte die Staatsanwaltschaft den Umstand, dass am 28. Juli 2020 die Verjährung eintritt. Das erforderliche Beweisprogramm könne bis dahin nicht absolviert werden.