Berlin /AFP - Der Satiriker Jan Böhmermann ist mit seiner Unterlassungsklage gegen das Bundeskanzleramt wegen der Kritik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an seinem sogenannten Schmähgedicht gescheitert. Seine Forderung sei unzulässig, weil eine Wiederholung der beanstandeten Erklärung nicht zu erwarten sei, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag.
Böhmermann hatte erwirken wollen, dass Merkel ihre Kritik an seinem Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zurücknehmen muss. Konkret kritisierte Böhmermann, dass im Online-Auftritt der Bundesregierung weiter das Protokoll einer Bundespressekonferenz vom April 2016 zu finden sei. Dort hatte Regierungssprecher Steffen Seibert Merkels Kritik an dem Gedicht wiedergegeben. Seibert hatte gesagt, Merkel habe mit dem damaligen türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu telefoniert – dabei sei es auch um das Schmähgedicht gegangen. Die beiden waren sich darin einig, dass der Text „bewusst verletzend“ sei. Wenige Tage später ließ Merkel ebenfalls öffentlich erklären, dass diese Formulierung ein „Fehler“ gewesen sei. Im Prozess erklärte die Vertretung des Kanzleramts, es bestehe keine Gefahr, dass die Bundesregierung die Formulierung so wieder tätigen werde.