Mit Hammer Mitpatienten angegriffen

23-Jährige soll viermal zugeschlagen haben – Start der Verhandlung vor dem Landgericht

Von Bernd S. Winckler

WINNENDEN. Erneut müssen sich die Richter der Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht mit einem Verbrechen des versuchten Totschlags befassen, das im Zentrum für Psychiatrie (ZFP) in Winnenden geschehen ist. Seit gestern sitzt eine 23-jährige Frau auf der Anklagebank, die am 27. Dezember vergangenen Jahres im ZFP ohne Grund mit einem Schlosserhammer andere Patienten angegriffen habe.

Die Frau wird gefesselt in den Stuttgarter Gerichtssaal gebracht, weil sie offensichtlich nach Meinung des Staatsanwalts in ihrem krankhaften psychischen Wahnzustand eine massive Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Erst als die Vertreter des Gerichts eintreten, werden ihr die Handfesseln abgenommen.

An jenem Mittag des 27. Dezember 2017 soll die Frau, die sich damals auf freiwilliger Basis zur Behandlung in der Winnender Psychiatrie befand, ohne Grund auf der Station B1 einen Schlosserhammer entdeckt haben und mit diesem in den Speisesaal gegangen sein. Dort, so die Anklage, habe sie wahllos zuerst auf den Kopf einer ahnungslosen Frau eingeschlagen und diese dabei erheblich verletzt. Danach soll sie mit dem Hammer einer anderen Patientin, die in unmittelbarer Nähe stand, ebenfalls Schläge auf den Kopf verabreicht haben. Auch dieses Opfer sei bei dieser Attacke schwer verletzt worden und habe blutende Kopfwunden erlitten, sagt der Ankläger. Insgesamt habe die Angeklagte viermal mit dem Hammer zugeschlagen.

Möglicherweise jedoch kann die junge Frau für diese Hammerattacken nicht bestraft werden. Sie soll laut einem vorläufigen Gutachten zumindest zur Tatzeit an einer „kombinierten psychischen Persönlichkeitsstörung“ gelitten haben und sei daher im Sinne des Gesetzes erheblich vermindert schuldfähig. Der Staatsanwalt will in dem auf mehrere Tage angesetzten Verfahren jedoch erreichen, dass die Frau per Gerichtsentscheid in einer anderen psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Denn: Schläge mit einem Hammer auf den Kopf eines Menschen seien immer gefährlich und könnten zum Tod führen. Einen möglichen Tod der Opfer habe die Beschuldigte dabei in Kauf genommen und den Tatbestand des versuchten Totschlags erfüllt, erklärt der Ankläger.

Am ersten Verhandlungstag vor der Stuttgarter Schwurgerichtskammer wurde nur die Anklage verlesen. Die Beweisaufnahme soll erst am 18. Juli beginnen, wenn der beauftragte psychiatrische Gutachter bei der Verhandlung dabei sein kann. Der weitere Plan: Am 1. August wollen die Richter entscheiden, ob die 23-Jährige in eine geschlossene Anstalt kommt oder ob diese Maßnahme zur Bewährung ausgesetzt wird, was juristisch auch möglich ist.