Das Stuttgarter Landgericht hat eine 36-jährige Psychiatriepatientin aus Backnang, die mit einem Feuer eine Mitpatientin töten wollte, für schuldunfähig erklärt. Die Frau wird in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen.
Von Bernd S. Winckler
WINNENDEN. Immer wieder muss die Feuerwehr Winnenden im psychiatrischen Zentrum im Schloss Brände löschen, die in den Räumen gelegt wurden. So auch erst vor wenigen Tagen wieder. Wie oft es in den Patientenzimmern des Zentrums für Psychiatrie brennt, kann niemand so richtig sagen. Fragt man bei der Klinikleitung nach, heißt es nur: „Sehr oft.“
Häufig bauen psychisch kranke Menschen so ihren Frust ab
Meist bauen schwer psychisch kranke Menschen durch die Brandlegung ihren Frust ab. So auch am 30. Dezember vergangenen Jahres. Die 36-jährige Patientin, die an einer schweren schizophrenen Psychose leidet und deshalb auf freiwilliger Basis in Winnenden behandelt wurde, hatte an jenem Tag einen Filmriss.
Vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts konnte sie sich in dem jetzigen Verfahren überhaupt nicht mehr daran erinnern, dass sie damals mithilfe eines Papiertaschentuchs die Decke eines Bettes, in dem eine 30-jährige Patientin lag und schlief, angezündet haben soll. Das Bett fing Feuer. Die Patientin wäre sicherlich schwer verletzt worden, wenn nicht zufällig ein Pfleger das Feuer entdeckt und gelöscht hätte. Auch einen zweiten Brand, den die Angeklagte damals in einem anderen Zimmer entfachte, gelang es rechtzeitig zu löschen. Wieder hatte sie die Zudecke eines Bettes angezündet. Und zwar ebenfalls im schuldunfähigen Zustand.
So konnte das Stuttgarter Landgericht die Frau nicht wegen des Tatbestands des versuchten Mordes – wie angeklagt – verurteilen, sondern musste sie von diesem Vorwurf freisprechen.
Allerdings bedeutet dies für die Frau keine Freilassung. Schließlich hatte ein psychiatrischer Sachverständiger festgestellt, dass sie aufgrund ihrer psychischen Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Denn immer dann, wenn sie einen sogenannten psychotischen Schub erleidet und dann auch fremde Stimmen hört – wie sie selbst zugab –, die ihr Befehle erteilen, drohen von ihr ähnliche Straftaten. Davor müsse die Allgemeinheit geschützt werden.
In einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung, in die das Gericht sie jetzt per Urteil einwies, soll sie intensiv gegen die Psychose behandelt werden. Eine Heilung jedoch stehe in weiter Ferne, wie der Sachverständige meint.
Inzwischen sind alle Zimmer und Flure mit Feuerlöschern bestückt
Erst am 12. Mai hat es wieder in einem Patientenzimmer im Winnender ZfP gebrannt. Am späten Vormittag entdeckten Pfleger das Feuer an einer Fenstergardine und einem Bettlaken. Mit einem Feuerlöscher wurde der Brand eingedämmt. Beim Löschen erlitt eine Pflegerin eine Rauchvergiftung. Weil es in dieser Einrichtung so oft brennt, sind inzwischen alle Zimmer und Flure mit Feuerlöschern bestückt worden. Daher blieb der Schaden mit rund 1000 Euro auch relativ gering. Allerdings geht die Polizei davon aus, dass der Patient, der in dem Zimmer untergebracht war, das Feuer gelegt hat. Auch er wird sich deshalb bald vor Gericht verantworten müssen.