Nach Gruppenvergewaltigung weisen Türsteher Vorwürfe zurück

dpa/lsw Freiburg. Vor einer Diskothek in Freiburg, nur wenige Meter von der Eingangstür entfernt, wird eine 18-Jährige vergewaltigt. Elf Männer stehen vor Gericht. Die Türsteher der Disco geraten ins Visier der Polizei. Doch etwas mitbekommen haben sie nicht, sagen sie als Zeugen vor Gericht.

Nach Gruppenvergewaltigung weisen Türsteher Vorwürfe zurück

Einer von elf Angeklagten wird vor dem Prozessbeginn von einem Justizbeamten in einen Gerichtssaal im Landgericht gebracht. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Rund ein Jahr nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg haben Türsteher der Diskothek Vorwürfe mangelnder Aufsicht zurückgewiesen. Am Eingang der Techno-Diskothek habe keiner der Mitarbeiter etwas mitbekommen, sagten zwei der Türsteher am Donnerstag vor dem Landgericht Freiburg. Die Tat, die laut Anklage mehr als zweieinhalb Stunden dauerte, habe sich zwar nur wenige Meter entfernt von der Tür in einem Gebüsch an der Straße ereignet. Aber keiner der Türsteher habe etwas bemerkt. Es habe keinen Anlass gegeben, Verdacht zu schöpfen.

Die Polizei hatte die Türsteher der Diskothek nach der Tat überprüft. Anzeichen für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten haben sich dabei bislang nicht ergeben, sagte Staatsanwalt Rainer Schmid.

Angeklagt in dem Ende Juni begonnenen Prozess sind elf Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren, die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Die Vorwürfe lauten auf Vergewaltigung oder unterlassene Hilfeleistung. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen. Der Anklage zufolge waren die Männer nacheinander aus der Disco gegangen und hatten sich an der Frau vergangen. Anschließend waren sie demnach in die Disco zurückgekehrt.

Mehrere Zeugen hatten im Juli ausgesagt, vor der Disco seien in der Tatnacht deutlich Schreie der 18-Jährigen zu hören gewesen. Darauf reagiert habe niemand. Die junge Frau, die Opfer der Tat wurde, war am nächsten Tag zur Polizei gegangen. Sie stand bei der Tat laut Anklage unter Drogen und sei daher wehr- und willenlos gewesen.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag (22. Oktober) fortgesetzt. Geplant ist nach Angaben eines Gerichtssprechers die Vernehmung weiterer Zeugen, unter anderem eines Kriminalbeamten.

Mehrere der bisher geladenen Zeugen waren nicht vor Gericht erschienen. Eine junge Frau, die am Donnerstag nicht kam, müsse daher ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro zahlen oder zwei Tage in Ordnungshaft, entschied das Gericht.

Der Prozess wird laut dem Gericht bis ins nächste Jahr dauern. Einen Termin für mögliche Urteile gibt es noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).