Stuttgart Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht bei dem tödlichen Unfall mit einem gemieteten Jaguar im März den Anfangsverdacht des Mordes. Die Einschätzung habe sich aufgrund des vorliegenden Gutachtens ergeben, sagt Heiner Römhild, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Der Fahrer sei demnach in der Nacht zum 7. März mit einer Geschwindigkeit von weit mehr als 100 Kilometern pro Stunde auf der Rosensteinstraße im Stuttgarter Norden unterwegs gewesen, bevor es zu dem Zusammenstoß mit einem Kleinwagen kam. Die Ermittlungsbehörde gehe daher nun davon aus, dass eine Anklage wegen Mordes infrage komme. Bis zur Anklageerhebung werde es noch mehrere Wochen dauern.
Noch könne man nicht sagen, ob sich der 20-Jährige, der seit dem Unfall in Untersuchungshaft sitzt, auch wegen Mordes vor Gericht verantworten muss. Der Haftbefehl lautete auf fahrlässige Tötung. Bei dem Unfall starben der 25-jährige Fahrer eines Kleinwagens und seine 22 Jahre alte Beifahrerin. Das junge Paar, dessen Wagen beim Zusammenstoß in der Ausfahrt einer Tiefgarage stand, war sofort tot.
Mordurteile wegen Raserunfällen haben in den zurückliegenden zwei Jahren für Aufsehen gesorgt. In einem Fall in Berlin hatten sich zwei junge Männer ein Rennen geliefert. Einer von ihnen raste gegen einen Geländewagen, dessen Fahrer ums Leben kam. In Hamburg wollte ein Mann mit einem gestohlenen Smart vor der Polizei flüchten. Er verursachte einen Unfall bei Tempo 155, bei dem ebenfalls ein Mensch ums Leben kam.
Um von Mord auszugehen, muss laut deutschem Strafrecht mindestens ein Kriterium aus einer Reihe sogenannter Mordmerkmale vorliegen. Bei den Raserurteilen war das der bedingte Vorsatz, die Gefahr eines schweren Unfalls billigend in Kauf zu nehmen. So argumentieren auch die Stuttgarter Ermittler.