Nur noch wenig Auswahl bei Ferienjobs im Raum Backnang

Trotz Fachkräftemangels ist es für Kurzentschlossene schwierig, noch eine Beschäftigung in den Sommerferien zu finden. Viele große Unternehmen vergeben ihre Plätze bereits frühzeitig, andere Arbeitgeber suchen jedoch auch außerhalb der Ferien Aushilfskräfte.

Nur noch wenig Auswahl bei Ferienjobs im Raum Backnang

Tiago Figueira ist derzeit als einer von drei Ferienjobbern bei Harro Höfliger in Aspach in der zentralen Logistik im Einsatz. Foto: Alexander Becher

Von Carolin Aichholz

Rems-Murr. Eine gute Möglichkeit, um reichlich freie Zeit in den Sommer- oder Semesterferien zu nutzen und gleichzeitig das Taschengeld ein wenig aufzubessern, bieten Ferienjobs. Saisonale Aushilfskräfte werden in vielen Unternehmen inzwischen fest eingeplant, um die klassische Urlaubszeit der Festangestellten zu überbrücken, und diese Stellen erfreuen sich bei Schülern und Studenten großer Beliebtheit.

In der Jobsuche ist der naheliegendste Weg oft auch der effektivste, sagt Isa Hermann, Sprecherin der Arbeitsagentur in Waiblingen. „Es hat sich bewährt, im direkten Bekanntenkreis zu fragen, ob jemand ein Unternehmen kennt, das noch spontan Ferienjobber sucht.“

Auch die Recherche auf den Internetseiten der Firmen der Umgebung biete sich an, dort haben die meisten Arbeitgeber ebenfalls ihre freien Stellen aufgelistet. „Wir als Arbeitsagentur können bei der Suche nicht wirklich helfen, weil die Unternehmen diese Stellen meistens nicht an uns melden“, sagt Isa Hermann.

Anders ist das im Raum Stuttgart. Dort hat die Arbeitsagentur eine eigene Jobvermittlung, die unter anderem für Ferienjobber, aber auch für Saisonkräfte Beschäftigungsangebote anbietet. Kellner fürs Volksfest auf dem Cannstatter Wasen werden beispielsweise so vermittelt. Wer also dazu bereit ist, weitere Fahrtwege auf sich zu nehmen, kann auch bei der Jobvermittlung nachfragen, welche Jobs infrage kommen. Dort hat man Zugriff auf die freien Stellen vieler großer, in Stuttgart ansässiger Unternehmen. Kontakt aufnehmen kann man per E-Mail an stuttgart.job-team@arbeitsagentur.de. Für den Rems-Murr-Kreis sind dort jedoch keine Arbeitgeber verzeichnet.

Viele Arbeitgeber verlassen sich auf Internetplattformen

Daneben nutzen viele Unternehmen die Möglichkeit, freie Stellen auf verschiedenen Jobplattformen im Internet auszuschreiben. Dort sieht man direkt, welche Angaben, Zeugnisse und Dokumente für die Bewerbung benötigt werden, man kann gleich den gewünschten Zeitraum angeben und sich meist direkt mit ein paar Klicks bewerben. Das macht es sowohl für Bewerber als auch für Personaler einfacher, passende Einträge auszusuchen.

Überregional tätige Unternehmen wie Supermärkte, die Deutsche Post und DHL haben eigene zentrale Jobportale im Internet, auf denen alle Stellenangebote bundesweit verzeichnet sind, auch die für Aushilfskräfte und Ferienjobber. Die Stellen auf ihren Seiten sind auch nicht auf die Ferienzeit beschränkt. Zudem kann man gezielt nach Angeboten in der Umgebung suchen, indem man sie nach Städten oder Firmenstandorten filtert. Auch die jeweiligen Voraussetzungen, die der Bewerber mitbringen sollte, sind dort ausführlich aufgelistet. Für eine Tätigkeit als Brief- oder Paketbote benötigt man zum Beispiel zwingend einen Führerschein, wichtig für alle Jobs bei der Post ist zudem ein Mindestalter von 18 Jahren.

Volljährige finden leichter einen Aushilfsjob

Das Jugendarbeitsschutzgesetz macht dabei auch andere Tätigkeiten für Jugendliche quasi unmöglich (siehe Infotext). Davon ist zum Beispiel die Arbeit in der Gastronomie betroffen. „Die Arbeitszeiten gehen oft bis spät in die Nacht, Jugendliche dürfen im Regelfall jedoch nur bis 20 Uhr arbeiten“, sagt Michael Matzke, Vorsitzender des Hotel- und Gastronomieverbands Dehoga im Rems-Murr-Kreis. Alkohol dürfe ebenfalls nur von Volljährigen ausgeschenkt werden. Auch die oftmals auf wenige Wochen befristeten Arbeitseinsätze machen einen Ferienjob als Kellner für Arbeitgeber eher unattraktiv. Denn je nach Schwierigkeit der Tätigkeit müsse ein neuer Angestellter zunächst in seine Arbeit eingewiesen werden, was einen zusätzlichen Aufwand für die übrigen Angestellten darstellt. „Und wenn jemand dann eingearbeitet ist und eine Woche später wieder geht, nützt das beiden Seiten wenig“, sagt Matzke. Wer jedoch regelmäßiger am Wochenende oder abends jobben will, für den kommt auch ein Job in der Gastronomie durchaus infrage, und da bietet sich die Ferienzeit für eine ausgiebige Einarbeitung an. Und Matzke betont: „Wir sind immer froh, wenn sich junge Leute für Jobs in unserer Branche interessieren.“

Für eine Initiativbewerbung sieht Matzke in der Gastrobranche den unbürokratischen Weg als den besten an. „Einfach telefonisch abklären, ob Aushilfen gesucht werden, einen Termin zum Vorbeikommen vereinbaren und dann schaut man, obs passt.“

Bei den großen Unternehmen in der Umgebung ist eine möglichst frühe Bewerbung von Vorteil. „Wir beschäftigen in diesem Jahr 17 Ferienjobber, haben alle Plätze jedoch schon im Mai vergeben“, sagt Nadine Gaupp, Personalreferentin bei Harro Höfliger. Die Firma ist in der Umgebung so bekannt, dass das Unternehmen mit Bewerbungen für Aushilfsjobs regelrecht geflutet wird. „Und wir haben auch viele Ferienjobber, die als Schüler und Studenten Jahr für Jahr wiederkommen.“ In der Firma Höfliger werden die Ferienjobber in der Logistik und bei der Handmontage von Inhalatoren eingesetzt.

In dem Sommerferien zu arbeiten, bietet Jugendlichen die Chance, bestimmte Jobs und Arbeitgeber im laufenden Betrieb kennenzulernen, was auch großen Einfluss auf ihre spätere Berufswahl haben kann.

Jugendschutz im Arbeitsrecht

Verbot von Kinderarbeit Unter 15 Jahren ist eine Beschäftigung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Auch wenn Jugendliche älter sind, müssen ihre Tätigkeiten leicht sein und dürfen ihre Entwicklung und Gesundheit in keiner Weise gefährden.

Jugendarbeitsschutzgesetz Es gibt bei der Beschäftigung von Minderjährigen grundlegend strenge Vorgaben, aus denen Arbeitgeber nur begrenzt ausbrechen können. Ab 15 Jahren darf man nur acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Die Arbeit sollte zudem zwischen 6 und 20 Uhr verrichtet werden, je nach Branche sind hier jedoch Abweichungen erlaubt. Auch Pausen, die zwingend einzuhalten sind, sind gesetzlich geregelt, und nach Feierabend darf erst wieder zwölf Stunden später mit dem nächsten Arbeitstag begonnen werden.

Bezahlung Der aktuelle Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde gilt im Moment nicht für minderjährige Arbeitnehmer. Eine entsprechende Anwendung auch für unter 18-Jährige fordert nun SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert. Er bezeichnet die Ausnahme der Jugendlichen beim Mindestlohn als „nicht begründbare Verzerrung“. Darum fordert er eine Abschaffung für „mehr Gerechtigkeit“.