Die Gaststätte Sinzenburg soll abgerissen werden, noch aber läuft der Betrieb von Freitag bis Sonntag Auf dem Areal inklusive Parkplatz ist eine Wohnbebauung geplant. Foto: Alexander Becher
Von Ingrid Knack
Aspach. Das Areal der Höhengaststätte Sinzenburg soll neu bebaut werden. Nun befürwortete der Gemeinderat das Vorhaben einmütig. Allerdings ist dies an bestimmte Vorgaben geknüpft.
Bei der Vorstellung des Projekts Ende März im Gemeinderat war von fünf Doppelreihenhäusern und einem Dreifamilienhaus auf dem Platz der Gaststätte, die abgerissen werden soll, und des großen Parkplatzes daneben die Rede. Zudem wurde von 13 Garagen und zwölf Stellplätzen gesprochen. Im Auftrag des Eigentümers der Höhengaststätte hatte die Werner Wohnbau GmbH eine städtebauliche Konzeption erarbeitet. Sowohl die Verwaltung als auch die Gemeinderäte hatten verschiedene Bedenken vorgebracht. Insbesondere wurden der Stellplatzschlüssel, Anlieferverkehr und Besucherparken sowie die unmittelbare Nähe der Bebauung zur Landesstraße und ein fehlender Spielplatz thematisiert. Projektleiter Jonas Neher sicherte dem Gremium zu, die Anregungen und Bedenken zu klären.
Zwischenzeitlich kam nach den Worten von Bauamtsleiterin Raphaela Dobler vom Planungsbüro eine Rückmeldung. Sämtliche gesetzlichen Vorgaben der Landesbauverordnung in Bezug auf die Stellplätze würden eingehalten. Auch gebe es nach dieser Verordnung bei Reihenhäusern keine Pflicht, einen Spielplatz anzulegen. Die Räte und Vertreter der Verwaltung machten sich daraufhin gemeinsam ein Bild von der Gesamtsituation in Sinzenburg. „Wir haben dann gesagt, dass wir im Hinblick auf die Planungshoheit der Gemeinde jetzt einfach den Rahmen vorgeben und die planerischen Vorgaben festlegen“, erläuterte Dobler. Dabei sei es vor allem um die Gebäudefluchten und den Abstand der Bebauung zur Straße hin gegangen. Beim Wohngebäude Sinzenburg 3/1 werde ein Abstand von zirka zehn Metern zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten, beim Gebäude Nummer 26 seien es zirka sieben Meter.
Die Nähe zur viel befahrenen Landesstraße spielt eine Rolle
Auch mit Blick auf die Sichtfelder im Einmündungsbereich zur viel befahrenen Landesstraße hin schlägt die Verwaltung vor, „dass man sich mindestens an den sieben Metern orientiert“, eine weiter vorgerückte Bebauung sei aus Sicherheitsgründen nicht angezeigt, so Dobler. Auch die Barrierefreiheit müsse gegeben sein; eine Zufahrt zu jedem Wohngebäude sei vorzusehen. Dass Gebäude nur zu Fuß erreichbar seien, gehe nicht. Ferner seien mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit nötig, was die Wohnbaugruppe auch vorgesehen habe. Allerdings seien keine Besucherparkplätze in der Konzeption dargestellt gewesen. Dobler: „Das wäre auch so ein Punkt. Grundsätzlich soll ein solcher Bebauungsplan die städtebauliche Ordnung herstellen und regeln. Wir hätten bei diesen Planungen und bei diesem Entwurf einfach Bedenken, da sind die Probleme vorprogrammiert, weil die Parkmöglichkeiten – das hat man beim Ortstermin noch mal gesehen – einfach nicht da sind, von daher ist die Konzeption an diese Vorgaben anzupassen.“
Wolfgang Schopf, Fraktionsvorsitzender der SPD/Aspacher Demokraten, begrüßte zunächst „diese Möglichkeit, dass in Sinzenburg mal was Größeres gebaut wird“, und nicht nur in Großaspach. Und er merkte an, dass sich die Einwohnerzahl verdoppele, wenn einmal alle Gebäude bezogen seien. Das könne vielleicht ein Problem werden. Allerdings habe es schon einmal Befürchtungen gegeben, dass sich dort eine Sekte niederlassen könne. Das Thema wäre mit einer reinen Wohnbebauung erledigt.
Was er nicht nachvollziehen könne sei indes, dass der Abstand der Häuser zur Straße hin größer als im Plan dargestellt werden müsse. In der Märzsitzung hatte Projektleiter Neher davon gesprochen, dass der Abstand zwischen den Gebäuden und der Straße – wie auch jetzt zwischen Gaststättenkomplex und Straße – gerade einmal 1,5 Meter betrage. Zwar ist auch Schopf der Meinung, dass bei einer Neubebauung der Abstand zur Straße hin schon größer sein müsse als der jetzige von der Landesstraße bis zum Eingang der Wirtschaft. „Der ist ja sehr knapp bemessen. Man müsste überlegen, ob man drei oder vier Meter macht. Wenn man sieben Meter macht, hat man hinten keinen Platz mehr für die Bebauung.“ Überdies schlug er vor, vielleicht auf einer Wiese gegenüber einen Besucherparkplatz zu bauen. „Ich weiß nicht, ob es vom Bebauungsplan her geht.“ Schopf bat die Verwaltung, „keine Unmöglichkeiten aufzubauen“. Seine Befürchtung bei zu vielen Vorgaben ist, dass das Projekt nicht realisiert werden könnte und in Sinzenburg später einmal ein ausgedienter Höhengasthof als Ruine übrig bleibe.
Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff entgegnete daraufhin: „Zwischen zurückbleibender Ruine und dem Vorschlag, wie wir ihn von Werner Bau vorliegen hatten, gibt es ja viele Nuancen dazwischen. Das sind die beiden Extreme.“ Es müsse hier eine Verträglichkeit zwischen dem Bestand und dem, was neu hinzukomme, entstehen. Das öffentliche Interesse sei klar, es gelte, Wohnraummangel zu minimieren. „Ansonsten würden wir nicht auf den Gemeinderat zukommen und einen Bebauungsplan vorschlagen. Einen Bebauungsplan stellt man nur auf, wenn ein öffentliches Interesse dafür auch gegeben ist. Gleichwohl hat der Gemeinderat die Art und das Maß der baulichen Nutzung mit zu bewerten und vorzugeben.“ Denn was jetzt beschlossen werde, präge den Ort Sinzenburg über Generationen.
Die Kommune besteht auf den Bau von Besucherparkplätzen
Schopf beantragte, über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen. Als klar war, dass niemand etwas gegen das Bauvorhaben einzuwenden hat, ging es um den Abstand der Bebauung von mindestens sieben Metern zur öffentlichen Verkehrsfläche. Schopf stimmte dagegen, außerdem enthielten sich zwei Räte der Stimme. Vier Enthaltungen gab es bei dem Punkt: „Die Konzeption ist an die Barrierefreiheit anzupassen, und durch die fehlenden Parkmöglichkeiten im Ortsteil sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit erforderlich. Zudem sind Besucherparkplätze vorzusehen.“ Dass der Erhalt der Bushaltestelle geklärt werden muss, das befürworteten alle Bürgervertreter.