Rechtssicherheit für Sanitäter: „Verdiente Anerkennung“

dp/lsw Stuttgart. Notfallsanitäter werden voraussichtlich künftig mit gesetzlicher Erlaubnis invasive Maßnahmen wie das Legen eines intravenösen Zugangs vornehmen können. Einen entsprechenden Beschluss des Bundestages begrüßte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Sonntag in Stuttgart. „Endlich erhalten die hochqualifizierten Notfallsanitäter des Rettungsdienstes die berufliche Anerkennung, die sie verdient haben und für die wir uns schon lange eingesetzt haben.“

Rechtssicherheit für Sanitäter: „Verdiente Anerkennung“

Ein Rettungswagen der Feuerwehr fährt mit Blaulicht durch eine Straße. Foto: Marcel Kusch/dpa/Symbolbild

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates sind Notfallsanitäter künftig berechtigt, bis zum Eintreffen des Notarztes heilkundliche Maßnahmen auch invasiver Art eigenverantwortlich vorzunehmen. Bedingung ist, dass sie diese in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und die Maßnahmen erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von dem Patienten abzuwenden.

Wenn Sanitäter diese Eingriffe bislang machten, setzten sie sich dem Risiko der strafrechtlichen Verfolgung aus. Gleichzeitig drohte ihnen der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung, wenn sie auf die erforderliche Versorgung der Patienten verzichteten. Baden-Württemberg hatte sich seit einigen Jahren für eine neue bundesgesetzliche Regelung eingesetzt. Widerstand gab es bei Ärzteverbänden.

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