Freiburger Landgericht

Rollator unter Strom? Prozess wegen Mordversuchs an Nachbarin

Der Vorwurf wiegt schwer: Ein Mann steht in Freiburg vor Gericht, weil er eine Nachbarin mutmaßlich töten wollte. Dabei soll er zu einem Stromkabel gegriffen haben.

Rollator unter Strom? Prozess wegen Mordversuchs an Nachbarin

Ein 61-Jährige steht vor Gericht, weil er seinen Rollator und einen Einkaufswagen zur Tötung seiner Nachbarin unter Strom gesetzt haben soll.

Von red/dpa

Ein 61-Jähriger steht in Freiburg vor Gericht, weil er seinen Rollator und einen Einkaufswagen zur Tötung einer Nachbarin unter Strom gesetzt haben soll. Dem Angeklagten wird versuchter Mord vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft beim Auftakt des mehrwöchigen Prozesses vor dem Freiburger Landgericht berichtete. Gefährdet waren demnach Mitte Juli vergangenen Jahres in Denzlingen nördlich von Freiburg nicht nur die Nachbarin, sondern auch weitere Hausbewohner, darunter Kinder. 

Der Mann räumte ein, dass er der Nachbarin, mit der es zuvor mehrfach Streit gegeben habe, einen Stromschlag versetzen wollte. „Töten wollte ich die nicht“, sagte der 61-Jährige, der in Untersuchungshaft sitzt, mit Blick auf die Frau. 

Nur durch Zufall kein Schaden entstanden

Der Rollator und der Caddie standen laut Anklage zusammengeschoben vor der Wohnungstür des Mannes in dem Mehrfamilienhaus. Der Angeklagte berichtete, er habe zu nächtlicher Stunde das Stromkabel angebracht und mit einer Steckdose in seiner Wohnung verbunden. Dann habe er Gewissensbisse gehabt und schon gegen 4 Uhr morgens wieder den Stecker gezogen. Ein Stromschlag habe bei gleichzeitigem Berühren des Rollators und des Einkaufswagens gedroht. 

Laut Anklage stand das Konstrukt von Rollator und Einkaufswagen jedoch bis zum frühen Abend des betreffenden Tages unter Strom. Nur durch Zufall sei kein Mensch auf dem Flur des Stockwerks zu Schaden gekommen. Letztlich sei die alarmierte Feuerwehr eingeschritten. 

Wie die Anklagebehörde mitteilte, war der 61-jährige Deutsche zwischenzeitlich in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Seine Eigentumswohnung war demnach verwahrlost. „Warum haben Sie nicht mal aufgeräumt?“, fragte der Vorsitzende Richter. Vor Gericht erschien der 61-Jährige mit Rollator in gebückter Haltung, nackten Füssen und Badeschuhen. Während der Verhandlung legte er das rechte Bein hoch, das er als schmerzend bezeichnete. Der Prozess vor der Schwurgerichtskammer soll bis Mitte Mai laufen.