Das Verfahren wegen schwerer Körperverletzung in Backnang wird mit der Zustimmung aller Beteiligten vorläufig eingestellt. Sang Hyun Cho/Pixabay
Von Jutta Rieger-Ehrmann
Backnang. Nach über dreieinhalb Stunden Verhandlungsdauer endete jetzt ein Prozess mit der Einstellung des Verfahrens. Es ging um den Tatbestand der schweren Körperverletzung, die sich im November des vergangenen Jahres zugetragen haben soll. Dem 39-jährigen Angeklagten, er hat einen technischen Beruf, möchte jedoch darüber hinaus nicht zur Sache aussagen, wurde vorgeworfen, seine 35-jährige Partnerin, mit der er einen gemeinsamen dreijährigen Sohn hat, an diesem Tag schwer misshandelt, geschlagen und getreten zu haben.
Die Angaben der geschädigten waren wohl teilweise wiedrsprüchlich gewesen.
Die Geschädigte und Nebenklägerin sagte mithilfe eines Dolmetschers umfänglich und detailreich aus. Sie habe an besagtem Tag auf ihren Partner gewartet, damit dieser den Sohn abhole. Der Angeklagte habe sie aber, auch wegen eines Sorgerechtsstreits beim Jugendamt, mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen, mit Fäusten traktiert und getreten. Den Sohn habe er dann mitgenommen und zwei Stunden später mit nasser, vereister Hose – es sei an diesem Tag sehr kalt gewesen – und Kratzern im Gesicht zurückgebracht. Er habe ihr damit gedroht, sie beide umzubringen und ihre Leichen verschwinden zu lassen.
Es gehe um Glaubhaftigkeit, nicht um Glaubwürdigkeit, so der Richter
Bei ihrer Ärztin war sie und erhielt ein Attest, allerdings erst Tage später, schilderte die Geschädigte. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei und machte dort Angaben, die teilweise im Widerspruch mit anderen Aussagen stehen. Immer wieder hielt ihr die Anwältin des Angeklagten diese Widersprüchlichkeiten vor und stellte damit die Glaubwürdigkeit der Frau infrage. Außerdem gebe es auch Anzeigen des Angeklagten gegen die Nebenklägerin. Der Richter betonte jedoch, dass es hier nicht um Glaubwürdigkeit, sondern um Glaubhaftigkeit gehe.
Der Anwalt der Nebenklägerin konnte ebenfalls nur wenig zur Klärung beitragen
Dennoch war trotz intensiver Befragung nicht eindeutig herauszufinden, was sich genau an diesem einen Tag abgespielt hat, da die Geschädigte wiederholt auf die gesamte Beziehungsgeschichte einging. Seit Jahren werde sie immer wieder von ihrem Partner misshandelt und unterdrückt. Ob dies auch für den Sohn gilt, wurde während der Verhandlung nicht deutlich. Der Anwalt der Nebenklägerin konnte ebenfalls nur wenig zur Klärung beitragen. Nachdem die Verteidigerin des 39-Jährigen der Geschädigten auch noch verschiedene ärztliche Diagnosen vorhielt, die im Rahmen ihres Asylverfahrens erfolgten, zum Beispiel eine Depression und eine posttraumatische Belastungsstörung, fragte die Staatsanwältin, worauf sie hinauswolle. Die Verhandlung wurde dann unterbrochen und Richter, Staatsanwältin und Anwälte zogen sich zur Beratung zurück.
Anschließend wurde folgender Beschluss mitgeteilt: Das Verfahren wird mit der Zustimmung aller Beteiligten vorläufig eingestellt. Der Angeklagte – einen Vorstrafeneintrag im Bundeszentralregister gibt es nicht – hat bis diesen September 2500 Euro an die Björn-Steiger-Stiftung zu zahlen.