Schulfremde können Abschlüsse machen

Bewerber für die Prüfungen für den Hauptschul-, Werkrealschul- und Realschulabschluss müssen sich bis spätestens 1. März anmelden.

Schulfremde können Abschlüsse machen

Zu den Prüfungen muss man sich beim Staatlichen Schulamt Backnang anmelden. Symbolbild: Andy Barbour von Pexels

Backnang. Wer das Abschlusszeugnis der Hauptschule, der Werkrealschule oder Realschule erwerben möchte, ohne Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Werkreal- oder Realschule, Gemeinschaftsschule oder eines öffentlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Gymnasiums zu sein, kann als Schulfremder die jeweilige Abschlussprüfung ablegen.

Bewerber mit Wohnsitz im Rems-Murr-Kreis melden sich für die Schulfremdenprüfungen bis spätestens 1. März beim Staatlichen Schulamt Backnang, Spinnerei 48, 71522 Backnang, Telefon 07191/3454-129, E-Mail Christine.Bauch-Schremmer@ssa-bk.kv.bwl.de, oder Telefon 07191/3454-154 oder E-Mail Nicola.Rosenfelder@ssa-bk.kv.bwl.de an. Die Abschlussprüfungen finden parallel zu den ordentlichen Prüfungen an den Schulen, die den jeweiligen Abschluss anbieten, einmal im Jahr statt. Alle Abschlussprüfungen werden voraussichtlich bis Ende Juli abgeschlossen sein.

Die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses findet an einer Werkreal-, Gemeinschafts- oder Realschule statt. Im Unterschied zur regulären Hauptschulabschlussprüfung müssen Schulfremde in allen schriftlichen Fächern noch eine mündliche Prüfung ablegen. Außerdem findet eine Präsentationsprüfung statt, die aus der Erstellung einer Hausarbeit, deren Präsentation und einem anschließenden Prüfungsgespräch besteht. Das Thema wird bereits bei der Anmeldung erhoben und von der Schulleitung der jeweiligen Prüfungsschule genehmigt. Es muss inhaltlich aus dem Fach Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung stammen. Ein weiteres mündliches Wahlfach entweder aus Geografie, Geschichte, Gemeinschaftskunde oder aus Biologie, Physik, Chemie kommt hinzu.

Für die Schulfremdenprüfung zur Erlangung des Werkrealschulabschlusses liegt der Bildungsplan 2016 mit den Bildungsstandards für die Klassenstufe 7 bis 10 zugrunde. Außer in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wird eines der Wahlpflichtfächer Technik oder Alltagskultur, Ernährung und Soziales schriftlich und praktisch geprüft. Zwei mündliche Fächer, eins aus den Naturwissenschaften und eins aus den Gesellschaftswissenschaften, stehen zur Wahl. Für diese Prüfung werden keine Schüler aus öffentlichen Schulen zugelassen.

Die Realschulabschlussprüfung erfasst die Kernfächer Deutsch, Mathematik, Englisch sowie eines der Wahlpflichtfächer: Technik, AES (Alltagskultur, Ernährung und Soziales) oder Französisch; weiter ein Wahlfach aus den naturwissenschaftlichen sowie aus den gesellschaftlichen Fächern. In der Pflichtfremdsprache findet zusätzlich eine Kommunikationsprüfung statt. Aus Mathematik oder Deutsch oder dem Wahlpflichtfach wählt der Prüfling eines der Fächer aus, in dem er mündlich geprüft werden will.

Eine Sonderregelung gibt es für versetzungsgefährdete Gymnasiasten, die im Falle einer Nichtversetzung ihre Schule ohne Abschluss verlassen müssten: In Klasse 9 können versetzungsgefährdete Gymnasiasten an der Schulfremdenprüfung Hauptschulabschluss teilnehmen; versetzungsgefährdete Gymnasiasten in Klasse 10 können an der Schulfremdenprüfung Realschulabschluss teilnehmen.

Die Bewerber für alle Schulfremdenprüfungen bereiten sich in eigener Verantwortung vor. Die Anmeldeformulare und weitere Infos gibt es auf http://schulamt-backnang.de/,Lde/Schulfremdenpruefung zum Herunterladen. Nach der Anmeldung zur Schulfremdenprüfung am Staatlichen Schulamt Backnang erfolgt für alle Teilnehmer die weitere Beratung durch die zugewiesene Prüfungsschule im Landkreis.

Weitere Informationen gibt es unter www.km-bw.de. Kontakt: Fachbereichsleitung Prüfungen, Manuel Ade-Thurow, Telefon 07191/3454-131 oder E-Mail Manuel.Ade-Thurow@ssa-bk.kv.bwl.de.pm