Wie man auch zur Birkenstock-Sandale steht - das Design kennt wohl jeder. Aber sind die Schuhe Kunstwerke und dadurch urheberrechtlich geschützt? Der BGH sagt: Nein.
Bei der juristischen Bewertung stand die Frage im Zentrum, ob Birkenstock über den funktionalen Zweck hinaus einen künstlerischen Gestaltungsspielraum ausgenutzt hat.
Von Von Jacqueline Melcher, dpa
Am BGH ging es um mehrere Sandalen-Klassiker von Birkenstock.
Vier Klassiker standen in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Darunter auch die "Arizona"-Sandale.