Sohn wegen Körperverletzung angeklagt

Beim Angeklagten aus Backnang muss über die Schuldfähigkeit befunden werden.

Sohn wegen Körperverletzung angeklagt

Ein junger Mann attackierte seine Mutter mit einem Messer. Symbolfoto: Fotogestoeber/Stock-Adobe

Von Heike Rommel

Backnang. Was ist im Haus der Backnanger Familie passiert, als der Sohn seine Mutter mit einem Messer attackierte (wir berichteten)? Damit beschäftigt sich jetzt das Stuttgarter Landgericht, welches die Anklage der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den Sohn auf gefährliche Körperverletzung an dessen Mutter zugelassen und eröffnet hat. Der 23-Jährige wurde einem Haftrichter auf vorläufige Einweisung in die Psychiatrie für Straftäter vorgeführt.

Der Staatsanwaltschaft zufolge war es kurz vor Mitternacht am Donnerstag, 3. März, dieses Jahres, als es zwischen dem Sohn und der Mutter zu Streitigkeiten gekommen sein soll. Der zunächst verbale Streit soll dann laut Anklage derart eskaliert sein, dass der Sohn seine Mutter attackierte und mit einem Küchenmesser am Hals verletzte.

Fälle von häuslicher Gewalt nehmen hierzulande immer mehr zu

Die Familie, in der es zu häuslicher Gewalt kam, wohnte damals in einem Haus in Backnang – häusliche Gewalt ist ein Thema, das die Ermittlungsbehörden und die Gerichte hierzulande aktuell immer öfter beschäftigt. Die Tendenz zu zunehmender häuslicher Gewalt und vermehrten Femiziden (Frauenmorde) hat sich nach Informationen des ehemaligen Landgerichtspräsidenten Andreas Singer, heute Präsident des Oberlandesgerichts, bei der jüngsten Jahrespressekonferenz bestätigt. Fälle von häuslicher Gewalt an den Amtsgerichten des Rems-Murr-Kreises und am Landgericht Stuttgart nehmen weiter zu.

Im Backnanger Fall flüchtete die mit einem Küchenmesser am Hals verletzte Mutter nach dem Angriff durch ihren Sohn mit ihrem Ehemann aus dem Familienhaus. Das Ehepaar alarmierte daraufhin die Polizei und den Rettungsdienst. Die Mutter wurde in der Folge sofort in ein Krankenhaus gebracht und konnte aus diesem nach einer ambulanten Behandlung wieder entlassen werden. Der Sohn, nach Angaben der Mutter eventuell unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehend, hatte sich derweil von Polizeibeamten noch am Tatort widerstandslos festnehmen lassen. Das Küchenmesser, offenbar die Tatwaffe, hat die Polizei gefunden und für das Gericht sichergestellt.

Der Beschuldigte wurde aus der Psychiatrie in den Saal gebracht

Zeugen aus Backnang waren bei der Eröffnung der Anklage noch keine zum Landgericht geladen. Der Beschuldigte wurde aus der Psychiatrie für Straftäter Weissenau bei Ravensburg in den Saal gebracht, wo sein Verteidiger auf ihn wartete. Da die beiden am ersten Verhandlungstag lediglich mit den Tatvorwürfen konfrontiert wurden, musste der forensische Psychiater, welcher über die Schuldfähigkeit des 23-Jährigen zu befinden hat, noch nicht kommen. In die Beweisaufnahme startet die fünfte Strafkammer unter Vorsitz des Richters mit zwei weiteren Berufsrichterinnen und zwei Laienrichtern am Dienstag, 19. September, ab 9 Uhr. Die Besetzung soll laut Richter bis zum Urteil dieselbe bleiben. Anwaltliche Beanstandungen der Besetzungsliste und damit verbundene Terminverzögerungen schloss er in diesem Fall damit von vornherein aus.

Ob der Angeklagte unter Umständen lange Zeit in der Psychiatrie bleiben muss, weil er nicht nur für seine Mutter eine lebensbedrohliche Gefahr darstellt, sondern auch für die Allgemeinheit, entscheidet die Kammer voraussichtlich am Montag, 9. Oktober. Der Angeklagte kann sich währenddessen mit seinem Verteidiger darüber besprechen, ob er Angaben zu seiner Person und zu den Tatvorwürfen machen möchte. Bleiben die Angaben aus, werden zunächst einmal die Zeugen gehört.