dpa/lsw Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hält nicht hinterm Berg: Den Argumenten für einen kostenfreie Schülerbeförderung kann er nichts abgewinnen. Doch die Eltern wollen durch die Instanzen ziehen.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Foto: Uwe Anspach/Archivbild
Im Rechtsstreit um die Kosten der Schülerbeförderung im Südwesten hält der Verwaltungsgerichtshof eine Beteiligung der Eltern für angemessen. Weder Grundgesetz noch Landesverfassung legten nahe, dass solche indirekten Kosten nicht von den Eltern, sondern von der öffentlichen Hand getragen werden müssten, sagte der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Andreas Ernst, am Dienstag in Mannheim. Anders verhalte es sich etwa mit Schulbüchern. Auch internationale Vereinbarungen wie die UN-Kinderrechtskonvention widersprächen einem Eigenanteil der Familien nicht. „Mein Maßstab ist ein rechtlicher Maßstab, keiner aus familienpolitischen oder politischen Gründen“, sagte Ernst.
Geklagt hatte unter anderem eine Familie gegen den Landkreis Tübingen, die für die Beförderung ihrer beiden Töchter 2400 Euro im Jahr ausgibt. Das Paar bezahlt überdurchschnittlich viel, da die Töchter auf der Fahrt zu ihrer Schule eine Landkreisgrenze überqueren. Der Landkreis Tübingen besteht darauf, dass alle Eltern weiterhin 39,30 Euro im Monat für den Schulweg im Bus zahlen. Die klagenden Eltern wollen nach einer - sehr wahrscheinlichen - Niederlage in Mannheim bis zum UN-Sozialausschuss gehen. „Wir kämpfen weiter“, sagte Stephan Ertle, Sprecher von Eltern für Elternrechte. Die Elterninitiative hat nach eigenen Angaben 25 000 Unterstützer. Die Entscheidung des VGH wird in 14 Tagen erwartet.
In Nachbarländern sei die Fahrt frei, sagte Ertle. So sei Bayern in der Lage, mit 320 Millionen Euro im Jahr die Kosten für den Transport von 20 Prozent mehr Schülern als in Baden-Württemberg alleine zu schultern. Im Südwesten stehe mit 440 Millionen Euro deutlich mehr Geld für den Schülertransport zur Verfügung. Darin enthalten seien 240 Millionen Euro von den Eltern und rund 200 Millionen Landeszuweisungen. „Da stimmt was nicht“, kritisierte Ertle. Die Mittel würden von den Kommunen zu Quersubventionen etwa von Kliniken und Behindertentransporten zweckentfremdet. Im Südwesten reiche eine Summe von 240 Millionen Euro für kostenlose Schulwege aus.
Der Landkreistag macht eine andere Rechnung auf. Es seien allein für die Landkreise - nicht für die Stadtkreise - 290 Millionen Euro nötig, um Kostenfreiheit zu gewähren, sagte Geschäftsführer Alexis von Komorowski. Dafür sieht er das Land in der Pflicht, das die Erstattung der Schülerbeförderungskosten den Kreisen als Pflichtaufgabe übertragen habe. Schon jetzt reichten die Landeszuweisungen nicht aus. „Allein die Landkreise bleiben auf 65 Millionen Euro im Jahr sitzen.“
Der beklagte Landkreis Tübingen beziffert die von der Thematik betroffenen Schüler auf 11 000. Das sind gut ein Drittel aller Schüler. Der Kreis macht darauf aufmerksam, dass es Rabatt für soziale Härtefälle gebe.