Die Bereiche mit Tempo 40 sollen über den bisherigen Innenstadtring auf angrenzende Bereiche ausgeweitet werden. Foto: Alexander Becher
Von Matthias Nothstein
Backnang. Beim Schutz der Anwohner vor Lärm zünden die Verantwortlichen die dritte Stufe. Alle Kommunen müssen laut EU- und Landesrecht einen Lärmaktionsplan für ihre Hauptstraßen erstellen. Was das für Auswirkungen haben könnte, wurde dieser Tage in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt und des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom Büro Planung und Umwelt vorgestellt. Die Überlegungen, beispielsweise auf der B14 in der Ortsdurchfahrt Maubach Tempo 30 einzuführen oder die bestehenden Tempo-40-Zonen im Backnanger Stadtgebiet auszuweiten, führten zu lebhaften Diskussionen im Gremium.
Seit 2007 werden landesweite Lärmkarten erstellt und regelmäßig aktualisiert. Mit den Karten wird die Lärmbetroffenheit der Einwohner Baden-Württembergs ermittelt. Dies war die erste Stufe. 2012 erfolgte die zweite Stufe mit dem vollen Kartierungsumfang. Die aktuellsten Ergebnisse der Lärmkartierung stammen von 2017. Dafni Markopoulou vom Stuttgarter Büro Planung und Umwelt stellte den Stadträten und der Verwaltung die Minderungspotenziale und Verminderungsstrategien bei der dritten Stufe des Lärmaktionsplans vor.
Primäre Strategie
Senkung der Emissionen an der jeweiligen Quelle und Minderung des Verkehrsaufkommens durch Verkehrsvermeidung
Verbesserung bestehender Fahrbahnbeläge durch lärmmindernde Fahrbahndeckschichten
Geschwindigkeitsbegrenzungen und Kontrolle sowie Verkehrslenkung und -verlagerung und Verkehrsbeschränkungen
Zweite Strategie
Maßnahmen, die den Lärm auf seinem Ausbreitungsweg vermindern, zum Beispiel Lärmschutzwände- oder -wälle
Maßnahmen am Immissionsort (zum Beispiel Schallschutzfenster) sollten erst dann vorgenommen werden, wenn aktive Maßnahmen nicht durchgeführt werden können oder nicht ausreichen.
Dritte Strategie
Städtebauliche Maßnahmen bei künftig anstehenden Planungen, zum Beispiel Pegelminderung durch Abschirmung (Schließung von Baulücken, Gebäudeorientierung) oder durch Abstand
Geschwindigkeitsbegrenzung ganztags für alle Fahrzeuge auf 40 Kilometer pro Stunde beziehungsweise auf 30 Kilometer pro Stunde entlang der Lärmschwerpunkte
Aufstellung eines Schallschutzfensterprogramms für alle Wohngebäude, an denen die Lärmsanierungswerte 64 dB(A) beziehungsweise 66 dB(A) tags und 54 dB(A) beziehungsweise 56 dB(A) nachts für allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete beziehungsweise Dorf-/Kern-/Mischgebiete überschritten werden
Erneuerung der Straßenbeläge (Flüsterasphalt) entlang der Lärmschwerpunkte, wenn Tiefbaumaßnahmen anstehen
Laut dem Maßnahmenkatalog, den Markopoulou präsentierte, sollte im Bereich der Ortsdurchfahrt Maubach auf der B14 bis zum Neubau der Bundesstraße ganztägig Tempo 30 gelten. Einige Kilometer weiter soll im Bereich Strümpfelbach die Höchstgeschwindigkeit durchgängig auf 50 Kilometer pro Stunde reduziert werden. Und in mehreren Ortsdurchfahrten oder Hauptstraßen soll künftig Tempo 40 oder 30 gelten oder ausgebaut werden, etwa in Steinbach, Strümpfelbach, Heiningen und Waldrems oder Berliner/ Dresdener Ring, Stuttgarter Straße und Blumenstraße. Die letzte Maßnahme ist die Aufstellung eines Schallschutzfensterprogramms für alle Gebäude, die trotz Geschwindigkeitsbegrenzungen noch Lärmpegeln ausgesetzt sind, die oberhalb der Sanierungswerte liegen.
Der Leiter des Stadtplanungsamts, Tobias Großmann, machte sich stark für die Lärmverbesserungen – „Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen wir aktiv werden“ – und verwies darauf, dass neben Luftverunreinigung Lärm eine der häufigsten Krankheitsursachen sei. Das klare Statement hielt Armin Dobler (SPD) nicht davon ab, Widerstand zu signalisieren: „Ich will das Thema nicht kleinreden. Aber wir haben immer mehr E-Autos und ausgerechnet jetzt machen wir mehr als je zuvor. Ich sehe die Maßnahmen an jenen Stellen ein, wo eine Lenkungswirkung erzielt wird. Aber man muss auch die Kirche im Dorf lassen. Wenn man überall mit Tempo 30 ausgebremst wird, finde ich das problematisch.“
Lieber ein günstiges Schild als teure Fenster
Zum Thema E-Mobilität stellte Großmann klar, dass die aktuellsten Flottenwerte und damit auch der Anstieg der leiseren E-Fahrzeuge bei den Lärmwerten bereits berücksichtigt worden sind. Während Dobler anregte, eher Schallschutzfenster zu fördern, und Mustafa Gül (Grüne) nachhakte, ob es für solche Fenster Zuschüsse gibt, gab Großmann zu bedenken, dass die Kommunen die Maßnahmen finanzieren müssten. Der Stadtplaner war daher der Auffassung, lieber ein Tempo-30-Schild aufzustellen – „Das kostet uns 150 Euro“ –, als in teure Schallschutzfenster zu investieren. Auch Meike Ribbeck (CIB) sprach sich eher für eine Geschwindigkeitsreduzierung aus: „Wir müssen uns auch um die Menschen kümmern, die an den viel befahrenen Straßen leben und sich kein Haus in einem ruhigen Wohngebiet leisten können.“ Wenn – so wie im vergangenen Hitzesommer – die Bürger nachts die Fenster öffnen, um kühle Luft ins Haus zu bekommen, „dann helfen Lärmschutzfenster auch nichts“, so Ribbeck. Im Gegensatz zu Dobler findet sie die Durchfahrt der Ortsdurchfahrt Oppenweiler zum Beispiel heute trotz der Tempo-30Zone angenehmer als früher. Siglinde Lohrmann (SPD) sah’s ähnlich: „Obwohl ich bekennender Autofahrer bin, muss ich sagen, mich stört das Tempo 30 nicht.“
Zwei Punkte sprechen gegen den Flüsterasphalt, aber er wirk
Weil Mustafa Gül zum Thema Haltbarkeit und Mehrpreis des Flüsterasphalts als Lösung nachgehakt hatte, reichte Tiefbauamtschef Lars Kaltenleitner die Fakten nach: „Flüsterasphalt enthält weniger Bindemittel, daher ist er nicht so haltbar. Zudem ist er zehn bis 30 Prozent teurer. Beide Punkte sprechen gegen den Flüsterasphalt, aber er wirkt.“
Weil es auch Kritik gab, dass einige Maßnahmen den Lärm nur um ein oder zwei Dezibel senken würden – „Kann man das überhaupt wahrnehmen?“ –, erklärte Markopoulou: „Drei Dezibel weniger bedeutet so viel wie die Halbierung der Fahrzeuge. Eine Reduzierung von zwei Dezibel ist unter Umständen schon hörbar weniger, auf jeden Fall aber für die Gesundheit wichtig.“
Was bedeutet der Lärmaktionsplan konkret für die Verwaltung? Ute Ulfert (CDU), die speziell zu Tempo 30 auf der B14 sagte, „da werden einige Verkehrsteilnehmer sehr unruhig werden“, wollte es genau wissen: „Haben wir Spielraum? Drohen uns Sanktionen, wenn wir die Vorschläge nicht umsetzen?“ Markopoulou dazu: „Wenn die Ziele nicht erreicht werden, dann passiert nicht viel. Die Gemeinden sollen es versuchen. Aber die Ziele sind nicht immer machbar. Wenn man es nicht schafft, gibt es keine Sanktionen.“
Rechtlicher Rahmen Zur Erfüllung der EU-Umgebungslärmrichtlinie beziehungsweise des Paragrafen 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist eine Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen zu erstellen.
Stufe 3 Aktuell wird ein Lärmaktionsplan für alle Hauptverkehrsstraßen aufgestellt, die ein Verkehrsaufkommen von 8200 Kraftfahrzeugen pro Tag oder mehr aufweisen.
Grenzwerte Die aktualisierten Grenzwerte für eine Gefahrenlage liegen bei 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht. Bei einer Überschreitung der Richtwerte besteht Handlungsdruck. Die Richtwerte sind: tagsüber 70 dB(A) beziehungsweise nachts 60 dB(A) gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV. Werte ab 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht liegen laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im gesundheitskritischen Bereich.
Zeitplan Die landesweite Lärmkartierung durch das Landesumweltamt (LUBW) ist erfolgt. Da die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung entlang der Hauptverkehrsstraßen bei den Gemeinden liegt, erfolgt die Maßnahmenplanung durch die Gemeinden und die Umsetzung durch die zuständigen Straßenbehörden (Land oder Kreis). Der Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 3 wird voraussichtlich im Januar 2023 vom Backnanger Gemeinderat verabschiedet. Bürgerbeteiligung Nach der Verabschiedung des Entwurfs wird dieser sechs Wochen lang öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können alle Bürger und die zuständigen Behörden Stellung zu der Maßnahmenplanung nehmen. Unter Umständen ergibt sich daraus eine Änderung oder Ergänzung des Lärmaktionsplans Stufe 3. Der Beschluss des Plans und die Übermittlung an das Landesumweltamt erfolgen vor den Sommerferien des nächsten Jahres.