Soll man das individuelle Recht auf Asyl abschaffen? Das fordert der Bamf-Präsident Hans-Eckardt Sommer. Der Vorschlag ist nicht neu – aber umstritten. Nicht nur die SPD lehnt die Idee ab.
Die Berliner Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Bamf
Von Rebekka Wiese
Wie der Leiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) heißt, wussten bis vor Kurzem vermutlich nur wenige. Hans-Eckhard Sommer hat zwar einen wichtigen Job. Aber er ist eben ein Beamter – kein Politiker. Umso bemerkenswerter ist es, wie Sommer nun in die Schlagzeilen geraten ist. Am Montag erklärte er auf einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin, dass es falsch sei, am individuellen Asylrecht festzuhalten. Er halte es für sinnvoller, das aktuelle System durch humanitäre Aufnahmen „in beachtlicher Höhe“ zu ersetzen.
Wichtig dabei: Sommer betonte, dass er das nicht als Bamf-Präsident gesagt habe, sondern nur eine persönliche Einschätzung formulierte. Und trotzdem: Wenn der Leiter einer Bundesbehörde sich gegen das individuelle Asylrecht ausspricht, dann wirkt sich das natürlich aus – auch wenn er es nur als Privatmann gesagt haben will.
Menschenrechtliches Prinzip
Das individuelle Recht auf Asyl ist ein menschenrechtliches Prinzip, das für die EU, aber auch etliche weitere Länder weltweit gilt. Es sieht vor, dass jeder Mensch auf der Suche nach Schutz das Recht hat, in einem anderen Staat Asyl zu beantragen und das prüfen zu lassen. Es ist der Grund, weshalb Deutschland niemanden an der Grenze abweisen darf, der um Schutz bittet. Vorher muss der Antrag geprüft und abgelehnt worden sein. Dass das jeder einzelnen Personen zugestanden wird, gilt als menschenrechtlich verankertes Prinzip. Es ist in den vergangenen Jahren aber auch oft kritisiert worden. Und auch der Vorschlag, das individuelle Recht auf Asyl abzuschaffen, ist nicht so neu, wie man es jetzt angesichts der aktuellen Debatte glauben könnte.
Vorschlag von CDU-Politiker Thorsten Frei
Im Sommer 2023 gab es schon einmal eine Diskussion um genau diese Idee. Damals war es der baden-württembergische CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei, der sich in einem Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ dafür aussprach, der Titel: „Das individuelle Recht auf Asyl muss ersetzt werden.“ Ähnlich wie nun Sommer verknüpfte Frei seine Forderung damals ebenfalls mit der Idee von „humanitären Kontingenten“. Das würde bedeuten: Wer an einer Grenze um Asyl bittet, wird abgewiesen. Dafür könnte die EU jedes Jahr eine festgelegte Anzahl an Schutzsuchenden aufnehmen. Das ist mit den „humanitären Kontingenten“ gemeint.
Ein offizieller Vorstoß der CDU war das allerdings nicht. Auch in den aktuellen Koalitionsverhandlungen spielt die Idee keine Rolle. Was auch daran liegen dürfte, dass Freis Vorstoß nicht mit einer schnellen Gesetzesänderung umzusetzen wäre – und vor allem nicht auf nationaler Ebene.
Völkerrecht entscheidend
Das ist ein wichtiger Punkt. Wenn in Deutschland über das individuelle Recht auf Asyl gesprochen wird, geht es oft um Paragraf 16a des Grundgesetzes. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, steht dort nämlich. Trotzdem ist der Paragraf in diesem Fall gar nicht so entscheidend. Wichtiger sind die völkerrechtlichen Verträge – vor allem die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention, die EU-Grundrechtecharta sowie die sogenannte Dublin-III-Verordnung, also das Regelwerk, das vorgibt, wie die EU-Staaten mit Asylgesuchen umgehen.
Auch Frei war übrigens nicht der Erste, der den Vorschlag in die Debatte brachte. Schon Monate, bevor sein Gastbeitrag erschien, veröffentlichte der Migrationsforscher Ruud Koopmans sein Buch „Die Asyllotterie“, in dem er die Idee, das individuelle Recht auf Asyl abzuschaffen und durch humanitäre Kontingente zu ersetzen, als „realistische Utopie“ beschreibt.
Doch es gibt auch viel Kritik an dem Vorhaben – unter anderem, weil nicht klar ist, was mit den Schutzsuchenden an Grenzen denn dann geschehen würde. Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die am Dienstag in Berlin ihre Migrationsbilanz vorstellte, distanzierte sich von der Idee – auch mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen. „Das Asylrecht steht für die SPD nicht zur Disposition“, sagte sie. Innenpolitiker von Grünen und Linken forderten vereinzelt sogar den Rücktritt des Bamf-Präsidenten. Hier äußerte sich Faeser allerdings zurückhaltender. Auf die Frage, ob sie mit ihm über seinen Vorstoß reden wolle, sagte die Ministerin lediglich: „Ich spreche immer mit Herrn Sommer.“