Schärfere Strafen für illegalen Waffenexport gefordert

dpa Karlsruhe. Tausende Sturmgewehre von Heckler & Koch sind hinter dem Rücken der deutschen Behörden in mexikanischen Unruheprovinzen gelandet. Jetzt befasst sich der BGH mit den erschlichenen Ausfuhrgenehmigungen. Rüstungsgegner sehen die Verantwortung nicht nur beim Unternehmen.

Schärfere Strafen für illegalen Waffenexport gefordert

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Mit erschlichenen Genehmigungen der deutschen Behörden sind Tausende Sturmgewehre von Heckler & Koch in mexikanische Unruheprovinzen gelangt - ein Skandal, aber wie ist das alles rechtlich zu bewerten? Diese Frage beschäftigt die obersten Strafrichter des Bundesgerichtshofs (BGH). Gegen ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts aus dem Februar 2019 haben alle Beteiligten Revision eingelegt. Am Donnerstag wurde in Karlsruhe darüber verhandelt. Die Entscheidung soll am 11. März verkündet werden.

Von 2006 bis 2009 hatte die Rüstungsfirma mit Sitz in Oberndorf am Neckar mehr als 4200 Sturmgewehre vom Typ G36 samt Zubehör für rund 3,7 Millionen Euro an Mexiko verkauft. Damit sollten Polizisten ausgestattet werden. Weil absehbar war, dass die deutschen Behörden keine Lieferungen in Bundesstaaten genehmigen würden, in denen es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, wurden wahrheitswidrig nur unkritische Provinzen als Empfänger genannt. Tatsächlich verkaufte die mexikanische Beschaffungsstelle die Waffen in heikle Regionen.

Die beiden Mitarbeiter, die das System eingefädelt haben sollen, standen in Stuttgart nicht vor Gericht. Der eine war 2015 gestorben, der andere laut seinem Anwalt zu krank für die Anreise aus Mexiko. Ein früherer Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin wurden zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die drei anderen Angeklagten, darunter zwei Ex-Geschäftsführer, wurden freigesprochen.

Die Freisprüche sind rechtskräftig. Für die beiden verurteilten Angeklagten will die Bundesanwaltschaft schärfere Strafen durchsetzen. Dafür müsste in Stuttgart erneut verhandelt werden. Sie waren - nur - nach dem Außenwirtschaftsgesetz verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft, die vor dem BGH immer anstelle der für die Anklage zuständigen Staatsanwaltschaft auftritt, will eine Verurteilung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz.

Das Problem: In den Genehmigungen steht nichts von einer Beschränkung auf bestimmte Bundesstaaten. Diese ergibt sich nur aus den sogenannten Endverbleibserklärungen, die Mexiko im Genehmigungsverfahren abgegeben hatte. Rein nach Papierlage waren die Ausfuhren also genehmigt. Und allein das Erschleichen von Genehmigungen ist nur nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar.

Die Bundesanwaltschaft argumentiert damit, dass den Antragstellern bei Heckler & Koch klar gewesen sei, dass es für das, was sie vorhatten, keine Genehmigung gab. Der Vorsitzende BGH-Richter Jürgen Schäfer deutete aber bereits an, dass es schwierig sein dürfte, etwas in das Kriegswaffenkontrollgesetz hineinzuinterpretieren, das der Gesetzgeber dort nicht ausdrücklich vorgesehen hat.

Eine zweite wichtige Frage ist, wie viel Heckler & Koch an die Staatskasse zahlen muss. Das Landgericht hatte die Einziehung des kompletten Verkaufserlöses von rund 3,7 Millionen Euro angeordnet. Das Unternehmen will, dass Produktions- und Transportkosten abgezogen werden. Der Anwalt nannte eine Restsumme von 400 000 Euro.

Die Verteidiger wollen für ihre Mandaten noch einen Freispruch erreichen, sie hätten keine Schuld. Einer von ihnen, Anwalt Till Günther, warf der Bundesregierung vor, die Endverbleibserklärungen als Feigenblätter für ein heikles Waffengeschäft genutzt zu haben.

Auch der Tübinger Anwalt Holger Rothbauer, der das Verfahren mit dem Friedensaktivisten Jürgen Grässlin über eine Strafanzeige ins Rollen gebrachte hatte, sagte: „Die Unternehmen sind nur Helfershelfer.“ Die abenteuerliche Genehmigungspraxis solle der Rüstungsindustrie alle Möglichkeiten öffnen. „Es muss ein anderes Gesetz her.“

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Schärfere Strafen für illegalen Waffenexport gefordert

Das Logo von Heckler & Koch auf dem Firmengelände an einer Waffen-Präsentationswand. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild