Vermeintliche Burka sorgt für Ärger

Badegäste im Backnanger Freibad beschweren sich über verschleierte Frauen im Becken  –  Betreiber sind die Hände gebunden

Als in der vergangenen Woche zwei vollverschleierte Frauen im Backnanger Freibad ins Becken stiegen, schauten sich viele Badegäste um. Eine Burka im Bad? Für sie ein Unding. Das Badepersonal verwies die Frauen nicht des Bades, denn laut Wonnemar-Chef Ricardo Haas trugen sie Burkinis – also Badebekleidung. Der Backnanger OB will nun prüfen lassen, ob man die Vollverschleierung in den Murrbädern verbieten kann.

Vermeintliche Burka sorgt für Ärger

Durch einen Sehschlitz ist bei einem Nikab nur die Augenpartie der Trägerin erkennbar. Auch die Burkinis der beiden vollverschleierten Frauen im Backnanger Freibad waren offenbar nach diesem Muster geschnitten. Symbolfoto: Adobe Stock/Jose Manuel Gelpi Diaz

Von Lorena Greppo

BACKNANG. Die Empörung der Badegäste sei ihr förmlich entgegengeschlagen, berichtet Stadträtin Charlotte Klinghoffer (Bürgerforum Backnang). Sie wollte in der vergangenen Woche ihren Neffen vom Schwimmtraining im Wonnemar abholen, als sich mehrere Leute an sie wandten: Im Becken halte sich eine Frau in Burka auf. Nicht in entsprechender Badebekleidung, die den Großteil des Körpers verdeckt, nein, in Straßenkleidung sei die Frau. Klinghoffer überzeugte sich selbst davon: „Tatsächlich war eine vollverschleierte Frau mit ihren Kindern im Nichtschwimmerbecken“, sagt sie. Barbara Kurz gehört zu jenen Badegästen, die sich an die Stadträtin wandten. Die Backnangerin ist öfters im Schwimmbad, an drei Tagen habe sie die Frau in der Burka schon im Wasser gesehen, sagt sie. Mehrfach hätten sie und weitere Gäste das Badepersonal darauf angesprochen. „Die haben zu uns gesagt: Wir können da nix machen.“

Kurz und mehrere andere Badegäste haben sich deshalb in der Bürgersprechstunde an Oberbürgermeister Frank Nopper gewandt. Der OB zeigte Verständnis für die Bedenken und hat daraufhin wiederum mit der Geschäftsführung des Wonnemars Kontakt aufgenommen. „Ich sehe das Tragen insbesondere von nur mit Sehschlitzen ausgestatteten Vollverschleierungen in unseren Murrbädern sehr kritisch – vor allem auch aus Sicherheitsgründen und im Übrigen auch wegen hygienischer Bedenken“, ließ er auf Nachfrage mitteilen. Auf sich beruhen lassen will er die Sache nicht. „Wir werden gemeinsam mit der privaten Betreibergesellschaft jetzt intensiv prüfen, ob und auf welchem Wege Derartiges rechtssicher unterbunden werden kann.“

Burkini entspricht den hygienischen Vorschriften

In der Haus- und Badeordnung des Wonnemars ist der Sachverhalt nämlich klar geregelt: „Der Aufenthalt im Bad ist nur mit üblicher Badebekleidung (zum Beispiel. Badeanzug, Badehose) gestattet“, heißt es dort. Und weiter: „Ob diese den Anforderungen entspricht, entscheidet das Aufsichtspersonal.“ Warum also hat das Personal nicht eingriffen?

Wonnemar-Centermanager Ricardo Haas liefert die Erklärung: Ja, nicht nur eine, sondern zwei vollverschleierte Frauen waren in der vergangenen Woche im Backnanger Freibad schwimmen. Doch die vermeintlichen Burkas seien tatsächlich sogenannte Burkinis gewesen. Der Unterschied ist, dass die Kleidung aus dem gleichen Material besteht wie auch Badeanzüge und Bikinis. „Solange die Frauen einen Burkini tragen, ist ihnen das Baden erlaubt“, erklärt Haas. Dieser entspreche den hygienischen Vorschriften. Eine Burka, also Straßenkleidung, hingegen nicht. „Wer diese trägt, muss das Becken umgehend verlassen“, sagt er.

Haas räumt ein, dass die Burkinis der Frauen leicht mit einer Burka zu verwechseln waren. „Dass die Frauen vollverschleiert, also nur die Augen sichtbar waren, ist für einen Burkini ungewöhnlich“, weiß er. Auch, dass nicht alle Burkinis eng anliegend sind, sei wohl nicht allgemein bekannt. Hose und Oberbekleidung beider Frauen hätten wohl eher einer wallenderen Variante entsprochen. Haas versichert aber: „Meine Mitarbeiter haben sich den Stoff angeschaut.“ Das Badepersonal habe sogar noch ob der richtigen Vorgehensweise mit ihren Vorgesetzten Rücksprache gehalten.

Laut Badeordnung haben die Badegäste nämlich alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten verstößt oder Sicherheit, Ruhe und Ordnung im Bad stören kann. Auch wenn die vollverschleierten Frauen wohl einigen Wirbel verursacht haben, sieht Haas das nicht als ausreichende Begründung, um sie des Bads zu verweisen. Für die Bedenken der Badegäste zeigt der Centermanager durchaus Verständnis. „Ich bin auch gegen so eine Badekleidung.“ Das sei aber seine persönliche Ansicht, diese könne nicht die Grundlage für einen Ausschluss der Burkiniträgerinnen sein. Ihm seien da die Hände gebunden. „Die Rechtslage gibt es nicht her, ein Burkiniverbot auszusprechen“, sagt Haas. Mit dem Backnanger OB hat der Centermanager in dieser Sache allerdings fachkundige Unterstützung an seiner Seite. Nopper ist schließlich Jurist.

Kommentar
Kein Fall für den Bademeister

Von Kornelius Fritz

Das Thema taugt zum Aufreger: Zwei muslimische Frauen planschen vollverschleiert im Backnanger Freibad. Das muss man nicht gut finden, aber man darf die Argumente nicht vermischen.

Da ist auf der einen Seite das Thema Hygiene. Mit Straßenkleidung ins Becken zu steigen, ist zurecht verboten. Doch auch wenn es anders aussah: Bei dem, was die beiden Frauen anhatten, handelte es sich um Badebekleidung. Das wurde von den Bademeistern bestätigt. Mit hygienischen Bedenken kann man also nicht argumentieren. Die andere Frage ist, ob man eine solche Verschleierung in der Öffentlichkeit überhaupt dulden will. Selbst viele Muslime lehnen sie ab, denn ein Gewand mit Sehschlitz ist auch ein Symbol für die Unterdrückung der Frau in Teilen der islamischen Gesellschaft.

Diese Grundsatzfrage kann aber kein Bademeister beantworten, sondern nur der Gesetzgeber. Backnanger Alleingänge hätten wenig Aussicht auf Erfolg. Die Stadt Koblenz ist mit ihrem Burkini-Verbot gerade erst vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gescheitert. Und letztlich stellt sich auch die Frage, ob es sich lohnt, wegen zwei Badegästen ein großes Fass aufzumachen. Einfacher wäre es, wenn die, die der Anblick stört, woanders hinschauen.

k.fritz@bkz.de