dpa/lsw Berlin/Karlsruhe. Der Kohleausstieg ist auch rechtlich unter Dach und Fach. Der Bund und die betroffenen Energiekonzerne haben am Mittwoch den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland bis zum Jahr 2038 unterzeichnet. Der Vertrag schaffe Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten, sagte Andreas Feicht, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. EnBW teilte mit, das für den Karlsruher Energiekonzern bestehende Risiko möglicher Schadenersatzforderungen sei zuvor ausgeräumt worden. Der einzige Braunkohleblock der EnBW, der Block S des Kraftwerks Lippendorf in Sachsen, werde nun spätestens Ende 2035 ohne Entschädigung stillgelegt.
Andreas Feicht (CDU) sitzt bei einer Pressekonferenz. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild
Für die vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke erhalten die Betreiber eine Entschädigung. Die Zahlungen müssen noch von der EU-Kommission gebilligt werden. Sie sollen in 15 gleich großen jährlichen Tranchen ausgezahlt werden.
Der Vertrag habe entscheidende Vorteile für den Bund, betonte Feicht. Die Betreiber könnten nicht gegen den Kohleausstieg klagen, weder vor deutschen Gerichten noch vor internationalen Schiedsgerichten. Die Entschädigungszahlungen würden für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue gesichert. Zudem erhalte der Bund mit dem Vertrag die Option, alle Stilllegungsdaten in den 2030er Jahren nochmals um drei Jahre vorzuziehen, und zwar ohne zusätzliche Entschädigung.
Die EnBW teilte mit, dass der Aufsichtsrat sich wegen der erst vor kurzem abgeschlossenen Gespräche über den Ausschluss von Schadenersatzforderungen noch nicht mit dem Vertragswerk befasst habe. Die Unterschrift stehe deshalb unter einem Gremienvorbehalt.
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