Neues EU-Scheckkartenformat

Wer 2024 den Führerschein umtauschen muss

Wir verraten Ihnen, wer 2024 seinen alten Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umtauschen muss.

Wer 2024 den Führerschein umtauschen muss

Auch in 2024 läuft für einige Führerscheinhalter die Frist ab.

Von Lukas Böhl

Noch bis zum 19. Januar 2024 läuft die Umtauschfrist für Personen, deren Führerschein bis einschließlich zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist und die zwischen 1965 und 1970 geboren worden sind. Im Laufe des Jahres 2024 sind dann die Geburtenjahrgänge ab 1971 und später dran, sofern ihr Führerschein am 31. Dezember 1998 oder früher ausgestellt worden ist. Diese haben bis zum 19. Januar 2025 Zeit, ihren alten Führerschein gegen den neuen EU-Kartenführerschein zu tauschen. Unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins und dem Geburtsjahr des Inhabers kann der alte Führerschein auch jederzeit freiwillig umgetauscht werden. Mit welchen Kosten dabei zu rechnen ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Tipp: Falls Sie unsicher sind, bis wann Sie Ihren Führerschein spätestens umtauschen müssen, können Sie den Schnell-Check der Stadt Leipzig nutzen. Dort erfahren Sie innerhalb weniger Sekunden, welcher Stichtag für Sie gilt.

Vergisst man die Frist und tauscht den Führerschein nicht rechtzeitig um, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden, schreibt die Verbraucherzentrale. Bei LKW- und Bus-Führerscheinen dagegen stellt die Versäumnis eine Straftat dar.

Ein abgelaufener Führerschein bedeutet jedoch nicht, dass der Fahrer seine Fahrerlaubnis verloren hat, so der TÜV Nord. Im Ausland könnte es mit dem abgelaufenen Führerschein jedoch zu Problemen bei einer Verkehrskontrolle kommen, teilt der ADAC mit. Es ist also sinnvoll, sich rechtzeitig um den Umtausch zu kümmern.