Baden-Württemberg

Wie haben die Bäcker über Ostern geöffnet?

Wie haben Bäckereien in Baden-Württemberg über Ostern geöffnet? Hier finden Sie die gesetzlich genehmigten Öffnungszeiten für die Feiertage.

Wie haben die Bäcker über Ostern geöffnet?

Bekommt man auch an Ostern eine Brezel?

Von Lukas Böhl

Über die Osterfeiertage stellt sich für viele Menschen in Baden-Württemberg jedes Jahr die gleiche Frage: Haben Bäckereien geöffnet – und wenn ja, wann? Die Antwort hängt vom genauen Feiertag und der Art des Betriebs ab. Grundlage ist das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG), das für Sonn- und Feiertage sowie besondere Warengruppen klare Regelungen vorsieht.

Karfreitag, Ostermontag und Pfingstmontag: Drei Stunden Verkauf erlaubt

An diesen gesetzlichen Feiertagen dürfen Verkaufsstellen grundsätzlich nicht öffnen. Für bestimmte Waren wie frische Back- und Konditorwaren gilt jedoch eine Ausnahmeregelung (§ 9 Abs. 1 LadÖG). So dürfen Bäckereien – sofern sie keine Gaststätte sind – ihre Verkaufsstellen für bis zu drei Stunden am Tag öffnen, um frische Backwaren zu verkaufen. Die genaue Öffnungszeit legen die Betriebe selbst fest.

Ostersonntag und Pfingstsonntag: Strenges Öffnungsverbot

Am Ostersonntag und Pfingstsonntag sind die Regeln strenger. Das LadÖG untersagt an diesen Tagen die Öffnung von Verkaufsstellen für den Verkauf frischer Backwaren (§ 9 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 LadÖG). Auch Ausnahmen für Märkte oder Feste gelten hier nicht. Klassische Bäckereien ohne angeschlossenes Café müssen daher geschlossen bleiben.

Ausnahme: Bäckereien mit Cafébetrieb

Eine Besonderheit gilt für Bäckereien mit integriertem Cafébetrieb. Hier greift nicht das Ladenöffnungsgesetz, sondern das Gaststättengesetz. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Oktober 2019 – I ZR 44/19) dürfen diese Betriebe an Sonn- und Feiertagen ganztägig geöffnet bleiben – und dabei auch Backwaren verkaufen. Entscheidend ist, dass das Angebot gastronomisch geprägt ist.

Gründonnerstag und Karsamstag: Normale Öffnungszeiten

Sowohl der Gründonnerstag als auch der Samstag vor Ostern (Karsamstag) sind keine gesetzlichen Feiertage. Daher gelten die üblichen Ladenöffnungszeiten: Bäckereien können an diesen Tagen ganz normal öffnen – oft auch mit verlängerten Öffnungszeiten, um den Feiertagsbedarf der Kunden zu decken.